Gastbeitrag der Fachstelle gegen Diskriminierung
Seit Juni 2021 können Vermieterinnen und Vermieter das Leitbild „Berlin vermietet fair!“ unterzeichnen. Die Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt „Fair mieten – Fair wohnen“ hat dazu neun Leitsätze entwickelt, die jeweils einen Aspekt fairer Vermietungspraxis enthalten. Der Berliner Mieterverein war an der Entwicklung des Leitbilds beteiligt.
Die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt „Fair mieten – Fair wohnen“ veröffentlichte im Juni das Leitbild „Berlin vermietet fair!“. Alle Vermieterinnen und Vermieter können das Leitbild unterzeichnen, um sich selbst zu einer diskriminierungsarmen Wohnungsbewerbung, Vergabe, Vermietung und Verwaltung von Wohnraum zu verpflichten. Darüber hinaus können sich auch wohnungswirtschaftliche Verbände sowie andere zivilgesellschaftliche Akteure als Unterstützer dem Leitbild verpflichten und es verbreiten.
Wie diskriminierungsarmes Vermieten in der Praxis aussehen kann, ist in den Umsetzungsvorschlägen für jeden der neun Leitsätze des Leitbilds festgehalten. Die Umsetzungsvorschläge berücksichtigen die Handlungsspielräume der unterschiedlichen Vermietertypen. Leitsatz vier lautet zum Beispiel: Diskriminierungsbeschwerden ernst zu nehmen, zu bearbeiten und Maßnahmen gegen diese Diskriminierungen zu entwickeln.
Das Leitbild ist in Kooperation vieler Partner entstanden
Das Leitbild hat die Fachstelle gegen Diskriminierung in Kooperation mit ihrem Fachbeirat sowie mit anderen Akteurinnen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft (insbesondere aus der Antidiskriminierungsberatung), aus der Wohnungswirtschaft und relevanten Fachverwaltungen entwickelt. Der Berliner Mieterverein war sowohl auf der Ebene des Fachbeirats wie auch als langjähriger Kooperationspartner der Fachstelle in die Erarbeitung des Leitbilds eingebunden.
So beteiligte sich Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, an der Podiumsdiskussion bei der Auftaktveranstaltung zum Leitbild am 14. Juni 2021. Dort vertrat sie die Position, dass das Leitbild eine Chance für Vermieter und Vermieterinnen darstellt, um im angespannten Berliner Wohnungsmarkt eine klare Haltung gegen Diskriminierung zu zeigen. Auf dem Podium diskutierte sie mit Dr. Jürgen Aring vom vhw Bundesverband Wohnen und Stadtentwicklung e. V. und Daniela Radlbeck vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V., wie das Leitbild im Kontext aktueller wohnungspolitischer Herausforderungen erfolgreich umgesetzt werden kann.
Die Fachstelle bietet Unterstützung bei der Umsetzung an
Das Leitbild sieht keine Sanktionsmechanismen vor, sondern setzt auf Information und den Einsatz gegen Diskriminierung im Dialog. Mit der Selbstverpflichtung ist daher verbunden, dass die Unterzeichnenden einmal im Jahr an einem Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des Leitbilds teilnehmen. Gleichzeitig unterstützt die Fachstelle mit ihrer Expertise Vermieter:innen in Form von Weiterbildungsangeboten und Veranstaltungen. Sie sind auch willkommen, ihre eigenen Beispiele „guter Praxis“ auf der Leitbild-Website vorzustellen und mit anderen Unterzeichnenden des Leitbilds zu teilen. Die Fachstelle freut sich auch über aktive Unterstützung, im Hinblick auf die Verbreitung des Leitbilds.
Der Berliner Mieterverein arbeitet mit der Fachstelle zusammen
Der Mieterverein ist ein wichtiger Unterstützer der Fachstelle, insbesondere bei der Klärung von Rechtsfragen, in denen es gilt, das Mietrecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gemeinsam zu betrachten. Beispielsweise unterstützt der Mieterverein die Fachstelle aktuell bei der Fertigstellung eines Glossars in Leichter Sprache als Anlage für einen Mietvertrag, in dem juristische Begriffe aus dem Vertrag erklärt werden. Darüber hinaus bringt er seine Expertise im Mietrecht auch zum Thema strategische Prozessführung im Rahmen des AGG ein und stärkt so die Antidiskriminierungsarbeit im Bereich des Wohnens.
fairmieten-fairwohnen.de
17.08.2021