Starkregenfälle sind in den vergangenen Jahren immer häufiger geworden und können erhebliche Schäden in Mietwohnungen verursachen. Ob feuchte Wände, durchnässte Böden, vollgelaufene Keller – solche Folgen sind nicht nur unangenehm, sondern können auch die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen. Was tun, wenn Ihre Mietwohnung oder der Keller nach einem Starkregenfall betroffen ist?
1. Überprüfen Sie mögliche Schäden
Stellen Sie nach einem Starkregenfall Feuchtigkeit, Schimmel oder Wasserschäden in Ihrer Wohnung fest, sollten Sie diese unverzüglich überprüfen. Schäden durch eindringendes Wasser oder aufsteigende Feuchtigkeit, die nicht durch Ihr Verschulden entstanden sind, gelten als Mietmängel. Diese beeinträchtigen den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung.
2. Melden Sie den Schaden sofort
Informieren Sie umgehend Ihre Hausverwaltung oder die/den Vermieter:in über den entstandenen Schaden. Hierfür ist es wichtig, den Schaden genau zu beschreiben und die feuchten Stellen, Risse oder die Schimmelbildung zu dokumentieren. Je schneller Sie handeln, desto eher kann der Schaden behoben und Folgeschäden vermieden werden. Nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben, um Mängel anzuzeigen und eine Frist zur Beseitigung zu setzen.
3. Dokumentieren Sie alles gründlich
Dokumentieren Sie die den Zustand und die Einrichtung Ihrer Wohnung durch Fotos unabhängig vom Übergabeprotokoll. Das erleichtert im Schadenfall einen Vorher-Nachher-Vergleich. Halten Sie den Zustand Ihrer Wohnung nach dem Starkregenfall fest. Machen Sie Fotos und Videos der betroffenen Bereiche und dokumentieren Sie den Zeitpunkt sowie den Umfang des Schadens. Diese Dokumentationen sind entscheidend, falls es zu einer Auseinandersetzung mit Vermieter:innen oder der Hausverwaltung kommt oder Sie eine Mietminderung anstreben.
4. Mietminderung und Schadensersatzansprüche
Ab Entstehung des Schadens bis zu dessen Beseitigung haben sie das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Schadens ab und sollte in unserer Rechtsberatung abgestimmt werden. Weitere Informationen zu Mietminderungen finden Sie in unserem Infoblatt.
Gut zu wissen: Sie könnten sogar Anspruch auf Schadensersatz haben, falls das eingedrungene Wasser Ihre Einrichtung beschädigt hat, weil der/die Vermieter:in der Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen ist.
5. Präventionsmaßnahmen ergreifen
Als Mieter:innen können Sie nicht nur die Beseitigung von Schäden fordern, sondern auch präventiv handeln. Prüfen Sie regelmäßig, ob Fenster und Türen dicht sind und informieren Sie Ihre Hausverwaltung, falls es Anzeichen von Feuchtigkeit gibt.
6. Keine überstürzten Maßnahmen
Bevor Sie eigenständig größere Reparaturen in Auftrag geben, holen Sie unbedingt die Zustimmung der Hausverwaltung oder der Vermietenden ein. Nur so können Sie sicherstellen, dass sie Ihnen die Kosten dafür erstatten. Reagiert die Hausverwaltung nicht, sollten Sie rechtlichen Rat einholen, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
7. Havarie-Fälle
Sollte es durch Starkregen zu einer sogenannten Havarie, wie einem Rohrbruch oder einer Überflutung, kommen, ist es wichtig, sofort zu handeln. Oft gehen diese Ereignisse auf „höhere Gewalt“ zurück, das heißt, weder auf fahrlässiges Verhalten der Mieter:innen noch auf das der Vermieter:in.
In Kürze:
- Vorfall sofort melden: Melden Sie den Schaden umgehend der/dem Hausmeister:in, der Verwaltung oder den Eigentümer:innen. Dies schützt Sie vor möglichen Haftungsansprüchen für Folgeschäden.
- Wohnungsaufsicht informieren: Ist die Wohnung unbewohnbar, informieren Sie die Wohnungsaufsicht Ihres Bezirks. Diese kann die Wohnung oder das Haus sperren und Ersatzunterkünfte zuweisen.
- Notmaßnahmen ergreifen: Wenn kein Notdienst erreichbar ist, führen Sie im Notfall selbst Trocknungsmaßnahmen durch und dokumentieren Sie diese unter Zeugen. Sie können in solchen Fällen 10 bis 15 EUR pro Arbeitsstunde ersetzt bekommen.
- Ersatzunterkunftskosten beachten: Die Kosten für eine Ersatzunterkunft wie ein Hotel müssen angemessen sein, damit sie von der Vermieterin übernommen werden können.
Instandsetzung fordern: Vermieter:innen sind verpflichtet, die Wohnung und angrenzende Flächen schnellstmöglich instand zu setzen. Setzen Sie eine Frist, wenn dies nicht erfolgt, und lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie weitere Schritte einleiten. - Beschädigtes Eigentum prüfen: Die Erstattung von beschädigtem Eigentum wie Teppichen oder Büchern ist schwierig. Sie müssen nachweisen, dass die Vermieterin fahrlässig gehandelt hat, etwa durch mangelnde Schutzmaßnahmen.
- Miete mindern: Ab der Mängelanzeige können Sie die Miete mindern, auch wenn die Havarie auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Eine angemessene Minderungsquote sollte ebenfalls zunächst rechtlich geprüft werden.
- Achten Sie in jedem Fall darauf, Ihre Hausratversicherung zu informieren.
15.08.2024