Etwa 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Berlin entstehen im Gebäudesektor. Um die Klimaziele zu erreichen, muss dieser Wert drastisch sinken. Die kommunale Wärmewende ist ein wichtiger Hebel dafür. Sie setzt auf Energiekonzepte, die das Land und die Bezirke umsetzen können. Eine erste Übersicht über Begriffe, Lösungsansätze und bezirksbezogene Maßnahmen in Berlin.
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Der Umstieg von fossilen Energieträgern auf alternative und erneuerbare Energien beim Heizen – in der Fachwelt als Wärmewende bezeichnet – spielt eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels. Ziel im Gebäudesektor ist nicht nur die Herabsenkung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen, sondern auch die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas. In den Großstädten wird dieses Thema immer wichtiger, denn die Uhr tickt: Berlin hat den Anspruch, bis 2045 klimaneutral zu sein.
Viele Mieter:innen begrüßen die Ziele der Wärmewende, sehen ihr dennoch skeptisch entgegen. Mit einem einfachen Anschluss der Gebäude an ein neues dekarbonisiertes Wärmenetz ist es meist nicht getan. Oft ist der Austausch der kompletten Heizungsanlage erforderlich. Eine solche Maßnahme zählt derzeit zu den Modernisierungsmaßnahmen – Eigentümer:innen können acht Prozent der Investition pro Jahr auf die Mieter:innen umlegen. Für letztere sind weitere Mietsteigerungen auf dem ohnehin angespannten Mietwohnungsmarkt allerdings nicht mehr tragbar.
Welche Möglichkeiten gibt es, um die Wärmewende sozialverträglich zu gestalten? Die Weiterentwicklung technologischer Lösungen ist ebenso unabdingbar wie politische Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Wärmewende für alle Beteiligten dauerhaft sozialverträglich bleibt. Auf dieser Seite tragen wir in den kommenden Monaten fortlaufend aktuelle Entwicklungen zur Wärmewende zusammen und stellen Informationen für Mieter:innen bereit.
Für den Klimaschutz erlassene Gesetze
Es gibt Gesetze, Maßnahmen und Strategien, die das Land Berlin direkt erlassen oder realisiert hat, darüber hinaus bestimmen auch Gesetze und Richtlinien auf Bundes- oder EU-Ebene maßgeblich mit über den Klimaschutz im Gebäudesektor. Ein erster Überblick:
Berliner Ebene
Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln)
Im November 2020 hat der Berliner Senat das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) verabschiedet, das im September 2021 in Kraft getreten ist. Berlin hat sich darin selbst das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden und damit dem Pariser Klimaschutzabkommen Rechnung zu tragen. Das Gesetz sieht eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 90 Prozent bis zum Jahr 2040 im Vergleich zum Jahr 1990 vor. Zu den geplanten Maßnahmen zählen
- die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in der Stromversorgung,
- die Reduktion des Energieverbrauchs in Gebäuden durch energetische Sanierungsmaßnahmen,
- der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs,
- die Förderung der Elektromobilität sowie von klimafreundlichen Konsum- und Produktionsweisen,
- die Schaffung von Grünflächen
- und der Erhalt der Biodiversität in der Stadt.
Alle fünf Jahre will der Senat einen neuen Maßnahmenplan erstellen. Das Gesetz sieht auch die Einrichtung eines unabhängigen Klimabeirats vor, der die Umsetzung begleitet und regelmäßig Berichte erstellt.
Bundesebene
Das neue Berliner Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit dem 1. November 2020 gibt es zudem ein neues Gesetz für die Energieeffizienz von Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt drei ältere Gesetze: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das GEG legt ein einheitliches Regelwerk für alle Gebäude fest – egal ob neu oder alt. Es regelt die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Die Novelle des GEG, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Demnach muss ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin in Betrieb bleiben und auch repariert werden, wenn sie kaputtgehen. Die Regelungen gelten erst, wenn ein Austausch der Heizungsanlage notwendig wird, weil sie nicht mehr repariert werden kann, wenn ein sogenannter „Konstanttemperaturkessel“ in Betrieb ist oder die Heizung älter als 30 Jahre ist. Alternative Heizsysteme sind dann Wärmepumpen, der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, Solarthermie, Biomasse wie Holz-, Pellet-, Biogas- oder Wasserstoffheizungen, Stromdirektheizungen und Hybridheizungen, die erneuerbare Energien mit einer Gas- oder Biomasseheizung kombinieren.
Ausnahmen
Es gibt viele Ausnahmen und lange Übergangszeiten. Zunächst greift die Regelung nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten andere Fristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohner:innen) ist der Stichtag der 30. Juni 2026, in Kleinstädten der 30. Juni 2028. Bei bestehender kommunaler Wärmeplanung, die beispielsweise den Ausbau des Fernwärmenetzes vorsieht, können die Fristen abweichen. Bis zu den genannten Zeitpunkten ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen auch weiterhin möglich, diese müssen aber auf einen potenziellen Betrieb mit Biogas oder Wasserstoff ausgelegt sein. Ab 2029 müssen die Geräte mit einem Anteil von mindestens 15 Prozent an Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Dieser Anteil steigt bis 2045 in mehreren Schritten auf 100 Prozent. In Härtefällen können Eigentümer:innen von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden. Berlin ist derzeit im Prozess für die kommunale Wärmeplanung. Dieser gesamtstädtische Plan soll zunächst Aufschluss darüber geben, welche Potenziale in unserer Stadt für erneuerbare Energien wie Erdwärme, Abwärme sowie Solarenergie vorhanden sind und welche Zielszenarien beispielsweise für den Ausbau von Wärmenetzen realistisch sind.
Kommunales Wärmeplanungsgesetz
Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft getreten. Um Planungssicherheit für alle Akteure zu ermöglichen, müssen demnach bis Mitte 2028 alle Kommunen eine Wärmeplanung erstellen, Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern schon bis Mitte 2026. Gesetzlich festgeschrieben ist das Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045. Eine wichtige Rolle spielen dabei Fernwärmenetze, die es auszubauen und zu dekarbonisieren gilt. Das Wärmeplanungsgesetz schafft dafür einen einheitlichen Rahmen und soll AbnehmerInnen aufzeigen, mit welcher Versorgungs- und Anschlusssituation sie rechnen können.
Umlage
Die Bundesregierung hat die Modernisierungsumlage für einen Heizungstausch erhöht und gedeckelt. Vermieter:innen können nun statt acht bis zu zehn Prozent der Kosten auf die Miete umlegen, maximal aber 50 Cent pro Quadratmeter im Monat. Die Umlage weiterer Modernisierungskosten ist weiterhin möglich. Die Miete darf um bis zu zwei beziehungsweise drei Euro pro Quadratmeter (zwei Euro pro Quadratmeter Kappung bei Ausgangs-Nettokaltmieten bis zu sieben Euro pro Quadratmeter) steigen. Die 50 Cent pro Quadratmeter für einen bereits erfolgten Austausch der Heizungsanlage müssen sechs Jahre lang von der Umlage abgezogen werden, wenn weitere Modernisierungsmaßnahmen in diesem Zeitraum erfolgen. Bei Indexmieten ist eine Mieterhöhung nach einem Heizungstausch immer ausgeschlossen.
Förderung
Im Zuge der Novelle hat der Gesetzgeber auch die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch angepasst. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer:innen haben zwei weitere Fördermöglichkeiten: Zum einen den Einkommensbonus von 30 Prozent, der bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro im Jahr greift, zum anderen einen Geschwindigkeitsbonus für den Tausch von fossilen Heizungen, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sind. Bis einschließlich 2028 beträgt der Bonus 20 Prozent, danach fällt der Anteil alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Die Förderungen sind bis zu einem maximalen Anteil von 70 Prozent der Investitionskosten kombinierbar.
Mieter:innen profitieren allerdings nicht von den beiden letztgenannten Förderungen – obwohl gerade sie oftmals ein geringeres Einkommen haben als Selbstnutzer:innen. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für Einfamilienhäuser oder die erste Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Die Summe steigt für jede weitere Wohnung im Haus um einen geringeren Betrag. Zusätzlich sind Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen (zum Beispiel Gebäudedämmung) möglich. Die Höchstgrenze der förderfähigen Investitionskosten für diese zusätzlichen Maßnahmen beträgt 60.000 Euro.
EU-Ebene
EU-Gebäuderichtlinie
Seit 2021 arbeitet die Europäische Union an einer Neuerung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Das Ziel ist eine höhere Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor, um die EU-Klimaziele für 2030 zu erreichen und zugleich Energiekosten und -abhängigkeit zu reduzieren. Zu einem Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2021 hatte der Rat der Europäischen Union im Oktober 2022 eine abgeschwächte Position formuliert. Im März 2023 verabschiedete das Europäische Parlament einen wiederum recht ambitionierten Vorschlag. Dieser gilt als Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen Rat und Parlament im Trilog mit der Kommission.
Der Beschluss des Parlaments sieht unter anderem vor, dass ab 2028 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich sowie finanziell machbar, sollen bis Ende 2028 alle neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet sein. Darüber hinaus soll die Installation von Solaranlagen bis Ende 2032 Bestandteil jeder größeren Gebäuderenovierung sein. Für die Gebäude in den schlechtesten Energieeffizienzklassen schreibt der Plan eine kontinuierliche Renovierung zur Effizienzsteigerung vor: Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 mindestens die mittlere Energieeffizienzklasse D erreichen. Die konkreten Maßnahmen legen die Mitgliedsstaaten in nationalen Sanierungsplänen fest. Förderprogramme sollen die Kostenneutralität garantieren, finanzielle Anreize zur Renovierung besonders ineffizienter Gebäude schaffen und bedürftige Haushalte unterstützen.
Derzeitige Strategien und mögliche Erweiterungen
Neben den bereits erlassenen Gesetzen hat der Berliner Senat zahlreiche Strategien entwickelt und erste Maßnahmen umgesetzt, die Treibhausgasemissionen reduzieren und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern sollen. Doch es gibt noch viel zu tun, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Wir werfen einen Blick auf den Status quo und mögliche Verbesserungsansätze.
Die Berliner Wärmewende-Strategie
Die Berliner Wärmewende-Strategie ist das Handlungskonzept des Berliner Senats, das hinter dem Energie- und Klimaschutzgesetz steht. Die bereits 2017 formulierte Strategie legt konkrete Maßnahmen fest, um den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung Berlins zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Dazu zählen:
Quartierslösungen
In Berlin gibt es verschiedene Quartierslösungen zur kommunalen Wärmewende. Eine dieser Lösungen ist die Einführung von Quartierskonzepten, die die Energieversorgung und den Gebäudebestand pro Quartier berücksichtigen. Diese nutzen die Potenziale erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Solarthermie oder Geothermie, um das Quartier flächendeckend mit Wärme und Strom zu versorgen. Auch Effizienzmaßnahmen wie die Dämmung von Gebäuden oder die Installation von energieeffizienten Heizsystemen sind bereits in der Umsetzung.
Das Projekt „Vernetzte Energie im Quartier“ der Technologie Stiftung Berlin will vorbildliche Projekte stärker in die Fachöffentlichkeit tragen und ihren Beitrag zum Erreichen der Berliner Klimaziele verdeutlichen. Der 2020 veröffentlichte Bericht der Jahre 2017 bis 2019 hebt den positiven Wert der Bündelung einzelner Projekte durch Quartierslösungen hervor. In ihrer Analyse weisen die Verfasser:innen auch auf Faktoren hin, die die Umsetzung in den Berliner Bezirken hemmen, allen voran der starke Mangel an Fachkräften und Dienstleister:innen sowie die problematischen Rahmenbedingungen.
Förderprogramme
Berlin hat verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um energetische Sanierungen und den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor voranzutreiben und zu unterstützen. Hierzu zählt unter anderem das Programm „Energetische Stadtsanierung“. Es richtet sich an Wohnungsbauunternehmen, Immobilieneigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Der „Klimaschutzfonds Berlin“ unterstützt Projekte und Maßnahmen, die zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen. Diese Förderung können private Haushalte, Unternehmen und Vereine beantragen. Dazu kommen Förderprogramme auf Bundesebene durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Antragsteller:innen mit den Landesförderungen kombinieren können. Theoretisch sind in Kombination Förderhöhen für ganzheitliche Sanierungen von maximal 60 Prozent möglich, was von Vorteil für Mieter:innen ist.
Es bleibt jedoch eine Herausforderung, die bestehenden Förderprogramme voll auszuschöpfen und sie den Bedürfnissen der unterschiedlichen Akteure entsprechend und fair zu gestalten.
Bürger:innenbeteiligung
Die Teilhabe der Bewohner:innen einer Stadt ist ein zentraler Bestandteil der kommunalen Wärmewende. Bürger:innen- und Stadtteilinitiativen bringen unterschiedlichste Perspektiven in die Diskussion ein und formulieren neue Lösungsansätze. Sie sind die Expert:innen vor Ort. Auch die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen kann dazu beitragen, die Wärmewende voranzubringen und beispielsweise einem Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Das hat auch die Politik erkannt, die Umsetzung ist aber noch stark ausbaufähig. Um Beteiligung zu ermöglichen, braucht es Räume, die möglichst viele Menschen erreichen. Dazu gehören niedrigschwellige Angebote direkt in den Kiezen, umgesetzt zum Beispiel durch kreative Ansätze wie Community Organizing.
Es gibt bereits einige Partizipationsangebote, darunter das Beteiligungsportal „meinBerlin“. Bürger:innen können hier an Online-Dialogen, Bürgerwerkstätten und öffentlichen Veranstaltungen zur Wärmewende teilnehmen und ihre Ideen einbringen. Dies nutzen jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nur besonders interessierte Bürger:innen, da eine flächendeckende Bewerbung fehlt. Sprachbarrieren und technische Anforderungen erschweren den Zugang zusätzlich. Ein anderes Beispiel ist das Bürgerenergie-Netzwerk Berlin, das sich für die Förderung der Bürgerenergie und die Beteiligung von Bürger:innen an der Energiewende einsetzt. Es organisiert regelmäßig Workshops und Informationsveranstaltungen.
Öffentliche Gebäude als Vorreiter
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat erkannt, dass die öffentliche Hand und insbesondere der öffentliche Gebäudebestand eine wichtige Rolle für das Erreichen der Klimaziele spielen. Öffentliche Gebäude sollten Vorreiter sein und zeigen, wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt werden muss. Die Senatsverwaltung hat zusammen mit den Bezirken und der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ein Gesamtkonzept für Sanierungsziele festgelegt, das auch Kriterien für in Frage kommende Objekte umfasst und ein durch die BIM erstelltes Gebäudeportfolio hervorgebracht hat. Die anhand dessen erarbeiteten Sanierungsfahrpläne können Sie online abrufen.
Weitere und schnell umsetzbare Instrumente finden bislang wenig Beachtung. Die flächendeckende Installation von Solaranlagen auf den Dächern des kommunalen Gebäudebestandes oder die Dachbegrünung wären dafür Möglichkeiten.
Sozialverträgliches klimaneutrales Bauen
Ausbau von Wärmenetzen
Verstärkter Einsatz von Geothermie
Effizienzsteigerung in Gebäuden
Energieeffizienz-Netzwerke
Die größten Hemmnisse der Kommunen für die Umsetzung der kommunalen Wärmewende
Der Erfolg der bundesweiten Wärmewende-Strategien hängt in hohem Maße von den Umsetzungsmöglichkeiten der Kommunen – in Berlin Land und Bezirke – ab. Politik und Verwaltung müssen deshalb bestehende Hindernisse zügig erkennen und abbauen.
Laut einem Kurzgutachten des Umweltbundesamtes ist die fehlende Wirtschaftlichkeit eines der drei größten Hemmnisse bei der Umsetzung einer kommunalen Wärmewende. Als Gründe führt das Amt die mangelnde CO2-Bepreisung, die unsichere Ölpreisentwicklung sowie fehlende Finanzmittel und Zuschüsse an – ein weiterer Hinweis darauf, dass Förderprogramme angepasst werden müssen. Die unzureichende Förderung zählt neben knappen Etats und einer geringen Akzeptanz bei der Bevölkerung und den Entscheidungsträger:innen ebenfalls zu den drei größten Hemmnissen. Kommunen, die bereits Schritte in Richtung kommunaler Wärmewende gegangen sind, nannten als eines der drei größten Hindernisse die fehlende Akzeptanz der Verwaltung.
Eine Übersicht von Vera Colditz
20.02.2024