So wollen die Parteien in Berlin die drängendsten wohnungs- und mietenpolitischen Probleme angehen
Am 12. Februar 2023 findet in Berlin die Wahlwiederholung der Abgeordnetenhauswahl 2021 statt. Alle Berliner:innen haben jetzt noch einmal die Möglichkeit zu überprüfen, ob und wie die Parteien in der Zwischenzeit ihre Vorhaben und Ziele der vergangenen Wahl angegangen sind. Die Wiederholungswahl bietet Mieter:innen zusätzlich die Gelegenheit, in der aktuellen Krise noch einmal genau hinzuschauen, wer das drängendste Problem der hohen Mietbelastung wie lösen will.
Der Berliner Mieterverein hat dazu allen Parteien des Berliner Abgeordnetenhauses Wahlprüfsteine geschickt, also Fragen, die die wichtigsten Themen aus Sicht der Mieter:innen adressieren. Ob Mangel an leistbaren Wohnungen, steigende Mieten, Verdrängung durch Abriss oder der Handel mit Wohnraum – prüfen Sie selbst, ob die Antworten Sie überzeugen! Auch auf die Frage, wie die Parteien den Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen umsetzen wollen, gibt es Antworten. Nicht zuletzt stehen Klimafragen mehr denn je zur Debatte. Insbesondere die Verringerung des CO2-Ausstoßes und die Verteilung der dafür anfallenden Kosten ist für uns Mieter:innen relevant.
Wir veröffentlichen die Antworten der Parteien hier ungekürzt. Auf unsere Fragen hat die FDP nicht geantwortet. Sie wird daher hier nicht genannt.
WOHNEN UND BUNDESRECHT
Mietpreisbegrenzung
Der Mietendeckel ist wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz Berlins gescheitert. Die Idee der Mietenregulierung bleibt aber vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Mieten insbesondere in den Ballungsgebieten dringlich. Die Mietpreisbremse wird oft missachtet, § 5 WirtschaftsStrafG hat für die Praxis in seiner jetzigen Form so gut wie keine Relevanz, es mehren sich Vermietungsmodelle auf dem Markt, die die Mietsteigerungen anheizen.
Welche Schritte sind aus Ihrer Sicht im regulatorischen Bereich erforderlich, um dem Anstieg der Mieten Einhalt zu bieten?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Die Linke
AfD
Neue Wohngemeinnützigkeit
Der DMB hat kürzlich einen Vorschlag zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit vorgestellt. Im Kern sollen Vermieter:innen die Möglichkeit haben, Ihren gesamten Wohnungsbestand oder einen Teil einer dauerhaften Mietbindung zu unterziehen und dafür im Gegenzug steuerliche Erleichterungen sowie einen einmaligen Zuschuss zu erhalten. Mit diesem Konzept soll verhindert werden, dass Mietbindungen wie bisher nach einer bestimmten Dauer entfallen und günstige Wohnungen vom Markt verschwinden.
Unterstützen Sie die Neue Wohngemeinnützigkeit? Welche Schritte sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um dieses Modell in die Praxis umzusetzen und wie würden Sie sich für eine entsprechende Umsetzung engagieren?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Die Linke
AfD
Neubau
Neubau wird von manchen als die Lösung für die Probleme auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt gesehen. Problematisch ist allerdings, dass auf Grund der steigenden Bau‐ und Bodenpreise durch Neubau vorrangig teure Wohnungen entstehen. Es besteht jedoch bei über der Hälfte der Berliner:innen Bedarf an günstigen Wohnungen mit WBS. Hinzu kommt, dass die Anforderungen des Klimaschutzes und der CO2‐Reduzierung Neubau als die ungünstigste Lösung erscheinen lassen und der Fokus verstärkt auf die Aktivierung und Ertüchtigung des Bestands gelenkt werden müsste.
Wie viel Neubau ist nötig, wie viel ist möglich? Wie wollen Sie gewährleisten, dass Neubau am Bedarf und orientiert an den Anforderungen des Klimaschutzes entsteht?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Wir brauchen in den nächsten zehn Jahren wegen Zuzugs und Aufbau einer gesunden Fluktuationsreserve mindestens 300.000 neue Wohnungen. Das erreichen wir nicht ausschließlich durch Ausbau von Dachgeschossen und Nachverdichtung in der Innenstadt. Das erreichen wir auch durch ergänzende, größere Projekte.
In der Nähe von Bestandsbebauungen müssen diese Entwicklungsgebiete zwingend erst verkehrlich erschlossen und baulich an die bestehende Bebauung angepasst sein. Die Berlinerin und der Berliner vor Ort müssen von der Neubebauung auch profitieren, nicht nur der oder die perspektivisch Zuziehende. In dieser Form beteiligt wird bei den Berlinerinnen und Berlinern Akzeptanz für größere Entwicklungsgebiete erreicht und es können jeweils einige tausend Wohnungen geschaffen werden. Die CDU-Fraktion lehnt Monstrositäten, die die örtliche Bebauung erschlagen, ab.
Wo es keine Bestandsbebauung gibt, wo keine bestehenden Bewohnerinnen und Bewohner benachteiligt werden, kann und muss Berlin klotzen, statt zu kleckern.
Wir müssen uns an veränderte klimatische Bedingungen anpassen. Dazu gehört die zunehmende Hitze in der Stadt, die ausufernde Trockenheit der ganzen Region Berlin-Brandenburg sowie höhere Vorkommen von Starkwetterereignissen.
Ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung der Trockenheit/Hitze in der Stadt und Starkregen ist das Prinzip der Schwammstadt..
Zunehmende Hitze in der Stadt wird nicht ausschließlich mit vielen Bäumen bekämpft werden können. Wir müssen dafür sorgen auch weiterhin Kaltluftschneisen in Berlin zu erhalten.
Die Linke
AfD
Das es jemanden gibt, der in einem Markt, in dem 10.000e keine angemessene Wohnung finden, Neubau nicht als Lösung ansieht, ist außerhalb unserer Vorstellungskraft. Es ist doch logisch, dass Mieter unabhängig vom Mietpreis solange auf der Strecke bleiben, bis ausreichend Wohnraum für alle und unabhängig vom sozialen Status zur Verfügung steht.
Der Bedarf an WBS bezogenen Wohnungen liegt in Berlin bei ca. 1 Mio. Haushalte, es gibt aber nur ca. 80.000 Sozialwohnungen. Man müsste also theoretisch um den Bedarf zu decken ca. 920.000 Sozialwohnungen bauen. Das ist eher unwahrscheinlich. Die Lösung wäre die Subjektförderung, wie von uns beantragt. Also nicht Steine, sondern bedürftige Menschen direkt fördern und dabei die Bedürftigkeit streng prüfen um den Sozialstaat nicht zu überfordern. Mit der Wohngeldausweitung ist da bereits einiges geleistet worden.
Was Sie unter Aktivierung und Ertüchtigung des Bestandes verstehen ist uns nicht wirklich klar, wir können nur vermuten was damit gemeint ist. Wir stehen für DG Ausbau und Aufstockung sowie die Entschlackung der Bauordnung um das Bauen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Menschenschutz steht auf jeden Fall vor Klimaschutz, soweit Berlin überhaupt das Klima schützen kann. Dabei sei erwähnt, dass Deutschland seit den 70ern die CO2 Emission um mehr als 40 % gesenkt hat und damit Klimaschutzweltmeister mit weitem Abstand ist. Weiterer Klimaschutz, CO2 Reduktion, ließe sich durch die modernsten Techniken bei der Kernkraft verwirklichen. Dafür müssen Menschen nicht auf Wohnraum verzichten. Darüber hinaus ist es Eigenart von Stadt, dass sie bebaut ist um Wohn- und Arbeitsraum zu bieten, natürlich so umweltschonend wie möglich.
Vorkaufsrecht
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird das Vorkaufsrecht so gut wie nicht mehr ausgeübt. Damit ist den Kommunen ein wichtiges Instrument zum Schutz leistbaren Wohnraums verloren gegangen, mit dem der Spekulation mit Wohnraum ein Stück weit Einhalt geboten werden könnte.
Setzen Sie sich für die Reaktivierung des Vorkaufsrechts ein? Was gäbe es außerdem für Alternativen, um dem preistreibenden Handeln mit Wohnhäusern Einhalt zu bieten?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Neben einem Miet- und Wohnungskataster, das Eigentumsstrukturen und Miethöhen endlich sozialräumlich und umfassend transparent macht, brauchen wir einen gesetzlich verankerten „Vermieter*innenführerschein“. Wir wollen Wohnungsunternehmen ab einer bestimmten Größenordnung verpflichten, für ihren Betrieb eine Erlaubnis einholen zu müssen. Hierfür soll eine neue Wohnungsaufsichtsbehörde zuständig sein, bei der es sich um ein zu schaffendes „Landesamt für Wohnungswesen“ handelt. Bei Verstößen im Hinblick einer sozialverträglichen Verwendung und Bewirtschaftung des Wohnraums soll der Wohnraum auch entzogen werden können. Auflagen durch ein Landesamt sollten feste Quoten für WBS-Wohnungen im Bestand und Neubau sein, ebenso wie eine verpflichtende Instandhaltung, keine Eigenbedarfskündigungen und weitere Verpflichtungen. Wer in Berlin ein Mietshaus kauft, muss auch den Mieter*innen verpflichtet sein.
CDU
Die Linke
AfD
Verbesserungen im Mietrecht
Das deutsche Mietrecht wird einerseits gerade im Vergleich mit anderen europäischen Ländern als mieter:innenfreundlich wahrgenommen. Gleichzeitig wird oft bei Kündigungen des Mietverhältnisses der Eigenbedarf vorgeschoben, kommt es trotz Nachzahlung des Zahlungsrückstands zu Räumungen, wird die Mietpreisbremse bei Vertragsschluss missachtet und es tauchen immer neue Vermietungsmodelle auf, mit denen viel Gewinn bei der Vermietung gemacht wird.
Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial im deutschen Mietrecht und für welche Maßnahmen setzen Sie sich ein?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
– Einrichtung einer unabhängigen Schiedsstelle zur Miethöhe
Damit sich die Mietparteien nicht (gerichtlich) auseinandersetzen müssen, übernimmt eine Schiedsstelle die Vermittlung zwischen den Vertragspartnern. Ist das Ergebnis der Beratung, dass die Miete zu hoch oder ein Mieterhöhungsverlangen unzulässig ist, kann man sich also danach direkt an die Schiedsstelle wenden, anstatt den Weg zum Anwalt gehen zu müssen.
– Umstrukturierung der Modernisierungsumlage
Aus Sicht der CDU-Fraktion Berlin muss das bestehende Konstrukt der Modernisierungsumlage umstrukturiert werden. Wir möchten das bisherige Modell anpassen, bei dem die Kosten der Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umgelegt werden können.
– Abschaffung von Index-Mietverträgen
Wie die aktuelle Situation zeigt, sind Inflationsraten und Lebenshaltungskosten unberechenbar geworden. Daher möchten wir, dass Mietverträge für das private Wohnen nicht mehr an die Inflationsrate oder andere Indizes gekoppelt werden dürfen.
– Bekämpfung von Mietwucher
Die CDU-Fraktion Berlin setzt sich dafür ein, konsequenter gegen schwarze Schafe unter den Vermieterinnen und Vermietern vorzugehen. Wir wollen den bestehenden Mietwucher-Paragrafen scharfstellen. Für Mieterinnen und Mieter muss es leichter werden, Mietwucher zu belegen. Da kann die von uns vorgeschlagene unabhängige Mieten-Prüfstelle und Schiedsstelle helfen.
Zwei Mietparteien sollen einfach in das Vertragsverhältnis des anderen eintreten können, ohne dass der Vermieter bzw. die Vermieterin dem ohne wichtigen Grund widersprechen kann. An den Mieten für die jeweiligen Wohnungen ändert sich somit nichts. Für die Vermieterin bzw. den Vermieter ändert sich nichts, außer dass sie nun eine andere Mieterin bzw. einen anderen Mieter haben, sie bekommen den gleichen Mietzins wie zuvor.
Die Wirkung der sogenannten „Schonfristzahlung“ sollte auf die ordentliche Kündigung übertragen werden. Hierbei sind die systematischen Unterschiede zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung insbesondere mit Blick auf die längeren Fristen der ordentlichen Kündigung zu berücksichtigen. Ferner sollte eine Härtefallregelung für ordentliche Kündigungen eingeführt werden. Ebenso sollte bei Eigenbedarfskündigungen eine Härtefallregelung eingeführt werden, wenn der Eigenbedarf gegenüber beispielsweise dementen oder körperlich eingeschränkten Mietern geltend gemacht wird.
– Wohnungstausch per Gesetz
– Schutz der Mieter vor besonderen Härten
Die Linke
AfD
Wohnungs‐ und Mietenkataster
Für eine zielgerichtete Wohnungsmarktstrategie bedarf es Informationen über den vorhandenen Gebäudebestand. Auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist bislang relativ wenig bekannt über die Anbieter:innen, die auf dem Wohnungsmarkt aktiv sind und zu welchen Konditionen sie dies tun. Ein Wohnungs- und Mietenkataster ist ein notwendiger Schritt für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt, mit dem die Politik in die Lage versetzt werden könnte, Maßnahmen zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes zu ergreifen.
Wie bewerten Sie die Idee eines Wohnungs‐ und Mietenkatasters? Haben Sie diesbezüglich bereits Aktivitäten entwickelt? Wo sehen Sie die Vorteile, wo die Nachteile eines solchen Katasters?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Die Linke
AfD
Abriss von Wohnraum verhindern – Umbau vor Abriss / Zweckentfremdung verbessern
Obwohl die Nachfrage das Angebot an bezahlbarem Wohnraum bei weitem übersteigt, werden immer noch Wohngebäude abgerissen und durch teure Exklusiv‐Wohnungsbauten ersetzt. Damit geht günstiger Wohnraum verloren. Das Zweckentfremdungsrecht zeigt sich hier bisher als stumpfes Schwert. Das ist aus unserer Sicht umso problematischer, als dass Abriss die schlechteste Lösung ist, um CO2‐Ausstoß zu reduzieren und die Einhaltung der Klimaschutzziele annähernd zu erreichen.
Wie ist Ihre Haltung zu Abriss von Wohngebäuden? Wo sehen Sie Strategien und Möglichkeiten, um Abriss zukünftig erheblich zu reduzieren oder zu verhindern?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
aus ökologischen – aber genauso aus sozialen Gründen – für ein berlinweites und faktisches Abrissverbot bzw. -moratorium und stärkere regulatorische Maßnahmen ein. Dazu gehört die zügige Reform der Bauordnung, um darin das Nachhaltigkeitsgebot für den Gebäudeerhalt verpflichtend einzuführen. Falls der Abriss nicht abzuwenden ist, muss bei anschließender Errichtung eines Neubaus eine Lebenszyklusanalyse sowie eine Lebenszykluskostenberechnung verlangt werden, wobei bei letzterer der Abriss bzw. Rückbau des Bestandsgebäudes dem Ersatzneubau zuzuordnen wäre. Außerdem müssen wir im Zweckentfremdungsverbotsgesetz sowie seinen Ausführungsvorschriften klarstellen, dass die Schaffung von Ersatzwohnraum als Ersatzmaßnahme nur die seltenste Ausnahme sein darf und der zumutbare Refinanzierungszeitraum für Eigentümer*innen von 10 Jahren für Instandhaltung bzw. Modernisierung von Wohnhäusern zeitlich beträchtlich erhöht wird. Denn die meist gute Bausubstanz der Häuser muss nachhaltig genutzt werden, im Sinne der Mieter*innen und des Klimas. Auch brauchen wir einheitliche Maßgaben für alle Bezirke bei der Umsetzung. Wir unterstützen die Vorschläge des Berliner Mietervereins als wichtige Bausteine für eine sinnvolle Reform, um die Missstände zu beseitigen. Dahingehende Maßnahmen haben wir im Koalitionsvertrag längst verabredet.
CDU
Die Linke
AfD
Vergesellschaftung
Mehr als 50 % der Wähler:innen haben bei der Abstimmung über den Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gestimmt. Die derzeitige Regierungskoalition hat die Umsetzung nicht vorangetrieben, sondern eine Expertenkommission eingesetzt.
Werden Sie in der Regierung den Willen der Berliner Wähler:innen respektieren und den Volksentscheid umsetzen? Wie würden Sie mit dem Thema umgehen, wenn die Expertenkommission im Sommer 2023 zu keiner eindeutigen Empfehlung kommen sollte?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
Eckpunkte eines Gesetzes, wie wir uns sie von der Expertenkommission wünschen, müssen einen verfassungsrechtlich sicheren Weg aufzeigen, aber auch finanzrechtliche und immobilienwirtschaftliche Fragen klären. Wir wünschen uns zudem, dass sie hinsichtlich der Durchsetzung der Sozialpflichtigkeit neben quantitativen auch qualitative Kriterien prüft. Da der Artikel 15 im Grundgesetz noch nie praktisch angewandt wurde, ist es umso wichtiger, eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Gesetzes zeitnah zu erarbeiten.
CDU
Die Linke
AfD
Wohnungsaufsicht stärken
Über die Wohnungsaufsicht haben die Bezirke die Möglichkeit, Vermieter:innen notfalls unter Androhung von Bußgeldern zur Mängelbeseitigung anzuhalten und die Umsetzung von Verkehrssicherungspflichten einzufordern. In der Praxis dauert die Bearbeitung lange und kann durch die Betroffenen verzögert werden. Zwar gibt es mit dem Treuhändermodell bereits ein gesetzliches Mittel, wonach die Bezirke leerstehende bzw. verfallende Häuser unter Treuhänderverwaltung stellen können; sie wenden dieses Instrument aber nur zögerlich an.
Bedarf es einer besseren/wirkungsvolleren Wohnungsaufsicht? Falls ja, wie könnte diese gestaltet sein? Könnte die Wohnungsaufsicht durch eine Ausweitung des Regelungsbereichs gestärkt werden oder bedarf es z.B. eines Wohnungsbewirtschaftungsgesetzes, das den Vermieter:innen u.a. Instandsetzungspflichten auferlegt? Wie können Bezirke darin unterstützt werden, verfallende Häuser unter treuhänderische Verwaltung zu stellen?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Die Linke
AfD
Sozialer Wohnungsbau
Der Bestand der Berliner Sozialwohnungen ist mittlerweile auf unter 90.000 gesunken. Jedes Jahr fallen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neue entstehen. Hinzu kommt, dass die Wohnungsbauförderung durch die letzte Änderung der Wohnraumförderbestimmungen nicht mehr zwingend für den Bau von Wohnungen mit günstigen Mieten ausgelegt ist.
Wie kann der soziale Wohnungsbau auf den Bedarf der unteren Einkommen ausgerichtet und gestärkt werden? Sollte es wieder die Möglichkeit geben, Belegungsrechte zu erwerben und sollte die Modernisierungsförderung mit Belegungsrechten verbunden werden? Setzen Sie sich für dauerhafte Sozialbindungen ein?
SPD
Als SPD Berlin treten wir auch für ein Wohnraumsicherungsgesetz ein: Vermieter*innen mit 50 oder mehr Wohnungen und gestaffelt nach der Größe des Wohnungsbestandes sollen einen bestimmten Teil ihres Wohnungsbestandes nur noch an WBS-Berechtigte vergeben können. Das Gesetz soll darüber hinaus die Voraussetzungen für Benennungs- und Besetzungsrechte regeln. Dabei soll die zuständige Behörde konkrete Mieter*innen benennen können, etwa Wohnungsbewerber*innen in Besitz eines WBS mit Dringlichkeit wie Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen. Zugleich sollen so auch Personen ohne Chancen auf dem freien Wohnungsmarkt (z.B. Obdachlose) untergebracht werden können. Ferner soll das Gesetz Vorgaben zur zulässigen Mietobergrenze des gebundenen Wohnraums machen.
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Mit dieser Abgabe werden zum anderen Belegungsrechte erworben, d.h. das Land Berlin kauft vom Eigentümer einer Wohnung das Recht, die Wohnung mit bspw. einem WBS-Berechtigten zu belegen. Dadurch wird insgesamt der Bestand an sozialem Wohnraum vergrößert.
Die Wiederaufnahme der Förderprogramme, bei denen eine Belegungsbindung im Rahmen der Förderung umfangreicher Modernisierungen einhergeht, ist aus Sicht der Berliner CDU-Fraktion ein gangbares Mittel zur Erhöhung des sozialen Wohnraums und auch ein Mittel, um Abriss zu vermeiden.
Die Linke
AfD
Klimaschutz / Energie
Berlin will bis 2045 weitgehend klimaneutral werden. Fast die Hälfte aller CO2‐Emsionen (44%) entfällt derzeit in Berlin auf den Bereich Gebäude. Die Zielvorgaben im Berliner Energie‐ und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) sind ehrgeizig; doch die Umsetzung hinkt nicht nur im Verkehrs‐, sondern auch im Gebäudebereich hinterher, die Fotovoltaik ist trotz Masterplan Solar City noch nicht in Schwung gekommen. Ein landesweites Wärmekataster gibt es nicht, Wind und Geothermie sind stadtweit nicht in Sicht.
Wie kann der Plan, Berlin bis 2045 klimaneutral zu machen, bezüglich des Gebäudebestandes umgesetzt werden? Welche konkreten Schwachpunkte u.a. in Bezug auf Genehmigung, Fachkräftemangel, Fördermittel müssen weggeräumt werden, um die Ziele zu erreichen? Welche Stellschrauben bei der Förderung müssten nachgezogen werden?
SPD
Bündnis 90/Die Grünen
CDU
Im Bereich der energetischen Sanierung von privaten Gebäuden bieten sich Förderprogramme an, die darauf abzielen, dass die Kosten für die Modernisierung gar nicht oder nur zu einem geringen Maße auf die betroffenen Mieter umgelegt werden können.
Inwieweit das Baugewerbe bzw. die Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien den Anforderungen der nächsten Jahre gewachsen sein werden, muss sich noch zeigen. Durch entsprechende Förderungen im Wirtschaftsbereich (z.B. durch Gründerdarlehen oder anderen Förderungen bei der Gründung von Unternehmen) kann hier ein entsprechender Einfluss genommen werden.
Wir unterstützen den Vorschlag der Europäischen Kommission, Zertifikate aus der Reserve des Emissionshandels zu nehmen und zu versteigern. Die Einnahmen sollen für die Beschleunigung der Investitionen in Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und andere Technologien genutzt werden, die uns unabhängiger von russischem Gas zu machen und sowohl dem Klimaschutz als auch der Preissenkung dienen.
Klimaziele für 2030 können dadurch erreicht werden, dass in späteren Jahren die Zertifikate wieder in die Reserve gelangen. Des Weiteren sprechen wir uns für CO2-Zertifikate aus, die nach einem nachhaltigen Bau bspw. in Holzbauweise, zur Refinanzierung der Baukosten verkauft werden können. Demnach würde das bei der Erstellung / Modernisierung von Gebäuden eingesparte CO2 berechnet und dem Eigentümer das Recht eingeräumt, ein Zertifikat an den Energiebörsen zu Marktpreisen zu vertreiben. Dafür muss der Handel mit CO2-Zertifikaten über die Bundesregierung in der EU auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgeweitet werden. Recycling im Bau erfordert, dass recyceltes Abrissgut nicht als Abfall qualifiziert wird. Deshalb müssen wir uns für eine Bundesratsinitiative einsetzen, damit recyceltes Material als vollwertiger Rohstoff wiederverwendet werden kann.
Die Linke
AfD
Podiumsdiskussion:
Mieten-Wahl 2023: Chance auf echte Veränderung?
Wohnungs- und mietenpolitische Diskussionsveranstaltung zur Wiederholungswahl am 25. Januar in der Refo Moabit
Kurz vor der anstehenden Wiederholungswahl am 12. Februar haben der Berliner Mieterverein zusammen mit den Initiativen Leerstand die Berliner Obdachlosenhilfe, Deutsche Wohnen & Co enteignen, und dem IniForum zu einer Diskussionsveranstaltung mit Spitzenpolitiker*innen der demokratischen Parteien des Abgeordnetenhauses eingeladen.
Wer alle wichtigen Fragen zur Mieten-Wahl per Video anschauen möchte,
ist hier genau richtig: Video schauen
01.11.2023