Natürlich kann ein Muster nicht jeden erdenklichen Fall widerspiegeln, so dass es gegebenenfalls abgewandelt werden muss. In einigen Schreiben sind Alternativen enthalten – hier sollten Sie die jeweils zutreffende Alternative auswählen.
Bitte beachten Sie, dass sich leider nicht jedes Problem mit Musterbriefen lösen lässt;
oft bedarf es einer individuellen Rechtsberatung.
Dazu finden Sie Hilfe in unseren Beratungsstellen
auch unsere Infoblätter
und Broschüren
greifen viele typische Mietrechtsprobleme auf und geben Handlungsanleitungen.
Bitte beachten Sie folgende Regeln bei der Nutzung der Musterbriefe:
- Absender sind immer alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben.
- Vermieter bzw. Verwalter ergeben sich ebenfalls aus dem Mietvertrag. Beachten Sie auch den Fall des Vermieterwechsels, da dann die Angabe im Mietvertrag veraltet sein kann.
- Sollten Sie dem Musterbrief eine Anlage beifügen, so vermerken Sie dies auf dem Brief selbst.
- Bei Beschreibungen von Mängeln bezeichnen Sie diese bitte genau nach Art, Umfang, Lage, Dauer und Zeitpunkt ihrer Entstehung (z.B. Schimmelbildung auf einer Fläche von ca. 1 qm direkt unterhalb des Küchenfensters seit Anfang März 20..). Geben Sie – soweit möglich – auch die mutmaßliche Ursache an.
- Bitte bedenken Sie, dass der Vermieter/Verwalter für jede von Ihnen angeforderte Kopie bis zu 0,26 € pro Seite Kopierkosten berechnen darf (z.B. wichtig bei der Anforderung von Betriebskostenunterlagen).
- Fertigen Sie von jedem Schreiben, das Sie an den Vermieter/Verwalter senden zuvor eine Kopie und bewahren Sie diese sorgfältig bei Ihren Mietunterlagen auf.
- Sollten Sie Rechnungen an den Vermieter versenden wollen, die von Ihnen bereits bezahlt wurden, behalten Sie die Originale, und versenden Sie nur Kopien.
- Versenden Sie Ihr Schreiben an den Vermieter am besten per Einschreiben oder werfen Sie es unter Beisein von Zeugen in den Briefkasten des Vermieters ein.
Ihr Berliner Mieterverein e.V.
11.10.2017