Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu einem Beratungstermin mit.
Sie erleichtern uns damit eine zufriedenstellende Rechtsberatung.
- Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung:
Mietvertrag mit Anlagen und ggf. Änderungsvereinbarungen, aktuelle Betriebs- und Heizkostenabrechnung sowie die Betriebs- und Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr - Überprüfung einer Mieterhöhung nach Mietspiegel (§ 558 BGB):
Ausgefüllter Fragebogen 135, Mietvertrag mit Anlagen und Änderungsvereinbarungen, die letzte Heizkostenabrechnung - Mieterhöhung wegen Modernisierung:
Modernisierungsankündigung, Mietvertrag mit Anlagen und Änderungsvereinbarungen, ggf. Schriftverkehr mit dem Vermieter zu dem Thema - Prüfung des Mietvertrages anlässlich Neuabschluss oder Beendigung des Mietverhältnisses:
Mietvertrag mit Anlagen und Änderungsvereinbarungen
29.09.2023