Die Prozesskostenversicherung tritt unter folgenden Voraussetzungen ein:
- Es besteht eine Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein.
- Die dreimonatige Wartefrist ab Beginn der Mitgliedschaft ist abgelaufen.
- Das Mietrechtsproblem, genauer der Eintritt des Versicherungsfalls, ist nach Ablauf der Wartefrist entstanden.
- Es bestehen keine Zahlungsrückstände bei den Mitgliedsbeiträgen.
- Zu dem Problem erfolgte eine Beratung beim Berliner Mieterverein und es wurde der ernsthafte Versuch einer außergerichtlichen Erledigung unternommen.
- Die gerichtliche Auseinandersetzung hat eine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Entscheidung trifft die Deutscher Mieterbund Rechtsschutzversicherung AG.
Sind diese Voraussetzung zum Zeitpunkt der Klage erfüllt,
gehen Sie wie folgt vor:
- Sie können nun einen Rechtsanwalt mit der Durchführung einer Klage bzw. der Verteidigung gegen eine Klage beauftragen. Es empfiehlt sich, auf die Anwälte zurückzugreifen, mit denen der Berliner Mieterverein zusammenarbeitet, weil diese besonders geschult werden und die Verfahrensweise beim Berliner Mieterverein kennen. Grundsätzlich sind Sie jedoch in der Wahl des Anwalts frei.
- Es muss umgehend eine Kostendeckungsanfrage (gegebenenfalls durch den Rechtsanwalt) über den
Berliner Mieterverein e.V.,
Spichernstraße 1,
10777 Berlin,
Fax: 030 / 226 26-161,
E-Mail
gestellt werden. Die mit dem Berliner Mieterverein zusammenarbeitenden Anwälte sind angehalten, Sie auf die Folgen hinzuweisen, falls die Kostendeckung nicht gewährt wird. Die Klage muss der Anfrage beigefügt beziehungsweise die wesentlichen Argumente der Klageerwiderung müssen dargelegt werden. - Vor einer Kostendeckungszusage werden die Erfolgsaussichten der gerichtlichen Auseinandersetzung durch den Versicherer geprüft. Bestehen Erfolgsaussichten und sind die Obliegenheiten (siehe oben unter „Voraussetzungen“) erfüllt, wird die Kostendeckung gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt bestätigt.
- Grundlage der Prozesskostenrechtsschutzversicherung sind die
Bedingungen für die Prozesskostenversicherung des BMV sowie die Rechtsschutzbedingungen der Deutsche Mieterbund Rechtschutzversicherung AG für Gruppenversicherungen mit Mietervereinen im Deutschen Mieterbund (RBM 2015).
02.05.2020