Grundsteuer raus aus den Betriebskosten
Grundsteuerform braucht Mietrechtsänderung
Die geplante Grundsteuerreform wird die Mieter in Ballungsräumen mit hohen Mieten weiter belasten. Das ist nicht hinnehmbar!
Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer auf den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Besteuerung auf das Vermietervermögen darf nicht zu Lasten der Mieter gehen.
Deshalb muss die Grundsteuer aus dem Katalog umlegbarer Betriebskosten in der Betriebskosten-Verordnung gestrichen werden!
10.12.2019