Betr.: MieterMagazin 10/04, Seite 4, Leserbrief A. Scheer: „Irreführend“
Stille Post?
Unter der Überschrift „Irreführend“ veröffentlichen Sie eine Zuschrift Ihrer Leserin A. Scheer. Frau Scheer ist mir nicht bekannt und auch bei der Wohnungssuche nicht begegnet.
Wir haben bisher circa 200 Wohnungen ausschließlich im Programm der sozialen Stadterneuerung saniert. Den Mietern wird in diesem Programm eine unabhängige Mieterberatung zur Seite gestellt. Es wird die durchgreifende Sanierung verlangt, um den sanierten Objekten eine Lebensdauer von mindestens weiteren 50 Jahren zu geben. Bei diesen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen ist es den Mietern nicht zuzumuten, während der Sanierungsarbeiten im Hause zu verbleiben. Die Altmieter werden in der Regel in bereits sanierte Wohnungen end- oder zwischenumgesetzt, wobei es ihnen überlassen bleibt, nach Abschluss der Sanierung in ihre alten Wohnungen zurückzuziehen.
Bei unseren circa 200 sanierten Wohnungen hat es nur einen wirklichen Konfliktfall gegeben. Dieser entstand aus einer überhöhten Abfindungsforderung des Mieters. Das Gericht erkannte nach eineinhalbjähriger Streitfrist den Mietern genau jene Abfindung zu, die wir in Übereinstimmung mit der Mieterberatung angeboten hatten. Ärgerlich war in diesem Punkte nur, dass auf Grund des Verhaltens dieses einen Mieters sich eine Verzögerung des Bauvorhabens ergeben hatte und viele andere Mieter länger als unbedingt erforderlich auf einer „Baustelle“ leben mussten.
Die übrigen Äußerungen von A. Scheer entstammen dem Hörensagen, grenzen aber an strafrechtlich relevante Vorwürfe. Ich habe mehr den Eindruck, dass es sich hier um Ergebnisse einer so genannten „stillen Post“ handelt, bei der letztendlich die Kompanie in der Turnhalle zur Beobachtung des Sonnenaufgangs angetreten ist, während das Manöver nur bei Regen und Vollmond stattfindet.
Richtig ist die Behauptung Ihrer Leserin, dass es hier und da Konflikte gibt, die sich leider nur auf dem Gerichtswege auflösen lassen. In derartigen Konfliktfällen empfehlen wir den Mietern in der Regel, sich entweder beim Mieterverein oder einer freien Mieterberatung sachkundig zu machen, weil dadurch eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen vermieden werden kann. Die Auskünfte der Mieterberatungen sind in der Regel ja auch sehr fundiert. Es kommt jedoch vor, dass die Mieter selbst sich nicht an die Empfehlungen halten, so dass es dann zwangsläufig zum Prozess kommt, in dem allerdings spätestens in der zweiten Instanz häufig die Empfehlung der Mieterberatungen auch zum Urteil erhoben werden.
Der letzte Absatz des Beitrages von A. Scheer offenbart nun vollends sachliche Unkenntnis. Im Rahmen der sozialen Stadterneuerung wird weder der Einbau von Aufzügen noch der Einbau zusätzlicher Gäste-WCs gefördert. Im Gegenteil: Es wird sogar zur Auflage gemacht, die dafür entstehenden Kosten nicht auf die Miete umzulegen und den Mietern die Benutzung des Personenaufzuges und damit die Beteiligung an den Betriebskosten freizustellen. Die Kosten für derartige zusätzliche Maßnahmen hat also der Vermieter alleine zu tragen, ohne auch nur einen Cent auf die Miete umlegen zu können.
Im Übrigen haben wir seit dem Jahre 2001, als die Wasserwerke dazu übergingen, zusätzlich die Ableitung des Niederschlagswasser in die Kanalisation als umlagefähige Kosten zu berechnen, bei den laufenden Bauvorhaben Negativbrunnen zur Versickerung des Regenwassers angelegt, um die Nebenkosten für die Mieter möglichst niedrig zu halten. Auch die Kosten dieser Negativbrunnen sind nicht auf die Miete umgelegt worden, sondern sind alleine vom Vermieter getragen worden. Frau A. Scheer ist zu empfehlen, sich sachkundig zu machen, bevor sie die Dreckschleuder in Gang setzt.
C. Bachmann, 13187 Berlin
Betr.: MieterMagazin 10/04, Seite 21, Nicole Lindner/Gregory Verweyen:
„Der lange Weg in die Freiheit“
Ungeprüfte Behauptung
Ist bis zu den Autoren des Artikels schon gedrungen, dass die beträchtliche Mehrzahl der Aktivitäten des Berliner Mieterverein im Ostteil unserer Stadt von Menschen getragen wird, die ihre Lebensleistung mit der DDR zu verbinden hatten? Die deren Defizite durchaus kennen und nicht schönreden werden. Denen aber nicht weiszumachen ist, dass der Autoren-Gewährsmann Frank Hensel achteinhalb Jahre in der JVA Bautzen verbrachte, weil er an seinem 18. Geburtstag „beim illegalen Grenzübertritt erwischt wurde“. Vielleicht hätte der Autor seinen Interviewpartner befragen sollen, wen er bei der „versuchten Republikflucht“ umgebracht oder fast umgebracht hat …
Dr. K. Wernicke, 12555 Berlin
MieterMagazin 1+2/05
04.08.2013