Um Arbeitslosengeld II nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Hartz IV-Gesetz beziehen zu können, müssen Erwerbslose neben anderen Unterlagen den Mietvertrag über die Nettokaltmiete und die letzte Betriebskostenabrechnung einreichen. Manche Verträge weisen aber eine Bruttokaltmiete aus und andere Mietverträge wiederum existieren nur mündlich. Was ist zu tun?
In den aus den Arbeitsagenturen hervorgegangenen neu gegründeten Jobcentern wird die Grundsicherung errechnet und Miete, Heizung und Betriebskosten dazu addiert – abzüglich der Warmwasserkosten.
Aber nicht alle Mietverträge entsprechen den gewünschten Anforderungen. So sind in den Verträgen mit einer Bruttokaltmiete die Betriebskosten inklusive – es wird keine jährliche Abrechnung vorgenommen. In diesen Fällen „kann auf die durchschnittlichen Betriebskosten zurückgegriffen werden“. Volker Hegemann, Rechtsberater in der Hauptgeschäftsstelle des Berliner Mieterverein, stellte mehrfach eine entsprechende Bescheinigung aus – mit Erfolg.
Manche Mieter besitzen wiederum keinen schriftlichen Mietvertrag. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch reicht ein mündlicher Vertrag – dem Jobcenter reicht dieser nicht. Hegemann konnte nach Durchsicht der Mieterunterlagen bestätigen, dass ein Mietverhältnis besteht.
Auch Kurt Walter aus Zehlendorf lebt seit Jahren ohne schriftlichen Mietvertrag, sein Vermieter stellt ihm keinen aus – im Jobcenter blieb sein Antrag liegen. Er wandte sich an den Berliner Mieterverein. „Der Berater vom Mieterverein rief beim Jobcenter an und klärte die Sachbearbeiterin auf, dass die Mietquittung rechtlich ausreicht.“ Kurt Walter hat inzwischen den Arbeitslosengeldbescheid und sein Geld auf dem Konto.
Alle derzeitigen Bescheide sind befristet, denn die „angemessene“ Größe der Wohnung und Höhe der Miete kann in Berlin erst ab Juli 2005 geprüft werden – wenn die noch zu erarbeitenden Richtlinien der „Angemessenheit“ vorliegen. Bis dahin wird die momentane Miete erstattet. Erste Umzugsaufforderungen an Arbeitslose wurden als „versehentlich“ sofort wieder zurückgezogen.
Clara Luckmann
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