Alle Mitglieder des Berliner Mieterverein (BMV) sind durch ihre Mitgliedschaft automatisch bei der „Deutsche Mieterbund Rechtsschutzversicherung AG“ prozesskostenversichert. Die Aktionäre dieser einzigartigen Versicherung sind ausschließlich die deutschen Mietervereine. Für sie ist nicht der Kapitalertrag der Anteilseigner oberstes Ziel, sondern die mietergerechte Rechtsvertretung. Mögliche Gewinne fließen an die Mietervereine zurück, um dort für die Interessenvertretung der Mieter genutzt zu werden. Ein weiterer Vorteil zur gängigen Praxis anderer Versicherungen: Niemand wird gekündigt, wenn es hintereinander mehrere Schadensfälle zu regeln gilt. Aber auch hier heißt es: Das Kleingedruckte will gelesen werden. Richtig informiert sein schützt im Schadensfall vor unangenehmen Überraschungen.
Versicherungsfall: Wann eingetreten?
Kurz nach seinem Einzug in die neue Wohnung erhielt Alfons Meyer* eine unspezifische, formlose Ankündigung, dass Modernisierungsarbeiten im Hause geplant seien. Das nahm er nicht so ernst und als ein Jahr später die konkrete Ankündigung im Briefkasten lag, dachte er: Oh, das kann eine teure Miete werden, jetzt trete ich in den Mieterverein ein und bin rechtsschutzversichert. Gesagt, getan, Herr Meyer tritt in den Berliner Mieterverein ein. Dort wird er sofort rechtlich beraten – aber eine Klage wegen Modernisierung ist nicht versichert. Denn Herr Meyer erfüllt nicht die Erfordernisse. In § 4 der Rechtsschutzbedingungen heißt es: „Nach Beitritt besteht Versicherungsschutz erst nach dreimonatiger Wartefrist“.
Dann warte ich eben noch, denkt Herr Meyer, das macht den Kohl jetzt auch nicht mehr fett. Aber er irrt noch einmal. Denn es heißt weiter in § 4: „Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit eingetreten ist.“ Denn „das Entstehen des Mangels ist beispielsweise bereits der Versicherungsfall und nicht erst das Geltendmachen beim Vermieter“.
Der Versicherungsfall trat bei Alfons Meyer mit der ersten unkonkreten Modernisierungsankündigung ein – nur war er da noch nicht rechtsschutzversichert.
Sind die Voraussetzungen hingegen erfüllt, der Mitgliedsbeitrag bezahlt und hat das Mitglied die Rechtsberatung aufgesucht, besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen für die selbstbewohnte Wohnung.
Wer ist mitversichert?
Mit dem Mitglied mitversichert ist eine Person, die den Mietvertrag mit unterzeichnet hat. Dies gilt für Ehe- und Lebenspartner ebenso wie für die von zwei Personen als Wohngemeinschaft angemietete Wohnung – dies muss beim BMV aber angegeben werden. Allerdings: Vermietet ein Mitglied Zimmer unter, dann greift in diesem Verhältnis der Rechtsschutz nicht.
Kein Rechtsschutz besteht ebenso bei überwiegend gewerblicher Nutzung der Räume, bei öffentlich-rechtlichen oder nicht-mietvertraglichen Streitigkeiten.
Über 2000 Mal jährlich gewährt die Versicherung Rechtsschutz. Streitigkeiten um Abrechnungen von Betriebs- und Heizkosten stellen den Hauptanteil mit über einem Drittel aller Fälle. Häufig wird auch wegen Modernisierung oder Mieterhöhungsverlangen prozessiert.
Flattert Ihnen eine Klage ins Haus, so sollten Sie sofort Kontakt zum Berliner Mieterverein aufnehmen.
Clara Luckmann
* Name von der Redaktion geändert
MieterMagazin 1+2/05
22.11.2016