Wer eine Mieterhöhung bekommen hat oder gar eine Kündigung, sollte schleunigst eine Rechtsberatung aufsuchen statt lediglich schlaue Bücher oder das Internet zu Rate zu ziehen. Dennoch kann es bei vielen Mietproblemen sinnvoll sein, sich selber Informationen zu verschaffen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Daher bietet der Berliner Mieterverein (BMV) seinen Mitgliedern vielfältige Informationsmöglichkeiten – in gedruckter Form wie auch im Internet. Doch nicht vergessen: Eine mietrechtliche Beratung können sie nicht ersetzen!
Wer beispielsweise etwas über Schönheitsreparaturen oder Untervermietung wissen will, hat mehrere Möglichkeiten. Da sind zunächst einmal die Infoblätter des BMV zu nennen, die es zu allen wichtigen mietrechtlichen Themen gibt. Sie liegen in den Beratungsstellen kostenlos aus und werden auf Anfrage auch von der Hauptgeschäftsstelle gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags zugeschickt. Die Infoblätter werden ständig aktualisiert und der neuesten Rechtsprechung angepasst. Immer wieder kommen neue Themen hinzu, wie etwa „Hartz IV“ oder die „Anschlussförderung“. Auch im Internet unter www.berliner-mieterverein.de sind die Infoblätter nach Stichworten alphabetisch geordnet zu finden. Da dieser Service aber Mitgliedern vorbehalten ist, sind die entsprechenden Seiten passwortgeschützt. Das Passwort ist jeweils aktuell im neuesten MieterMagazin auf Seite 5 zu finden.
Die passende Literatur
Wenn damit noch nicht alle Fragen erschöpfend beantwortet sind, helfen vielleicht die umfangreicheren Broschüren des Deutschen Mieterbundes (DMB) weiter. Auch sie gibt es zu zahlreichen Themen, beispielsweise „Geld sparen beim Umzug“ oder „Wohnungsmängel und Mietminderung“. Die DMB-Broschüren können für 5 Euro in der Hauptgeschäftsstelle und in den Beratungszentren erworben werden. Außerdem gibt der DMB jährlich ein Sonderheft „Mieter – dein Recht“ heraus. Es hat immer ein Schwerpunktthema und enthält viele praktische Tipps und Fallbeispiele. Ein klassisches Nachschlagewerk für Laien und Juristen ist das Mieterlexikon des DMB. Selbst komplizierte Mietprobleme werden hier verständlich erklärt und mit vielen Gerichtsurteilen unterfüttert.
Für immer mehr Menschen ist das Internet die wichtigste Informationsquelle. Auf der Website des Berliner Mieterverein kann man sich nicht nur die Beitrittserklärung herunterladen oder die Adressen sämtlicher Beratungsstellen und Serviceangebote erfahren, sondern beispielsweise auch die Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs nachlesen. „Seit wir den Internetauftritt vor zwei Jahren neu gestaltet haben, ist die Zahl der Nutzer rasant gestiegen“, berichtet Hartmann Vetter, Hauptgeschäftsführer des BMV. Wurden im Jahre 2002 noch rund 850.000 Seitenaufrufe verzeichnet, waren es im vergangenen Jahr schon rund 2,6 Millionen Zugriffe – bei weiter steigender Tendenz. Ganz oben in der Hitliste der Nutzer: Mietrechtsthemen sowie das MieterMagazin, das seit neuestem auch bequem am Bildschirm durchgeblättert werden kann. Auch die zahlreichen nützlichen Links, zum Beispiel zur Wohnungssuche, werden gern genutzt.
Breites Themenspektrum: das MieterMagazin
Eine wichtige Publikation wird allen Mitgliedern Monat für Monat zugeschickt: das MieterMagazin. Auch wenn das Heft offizielles Vereinsorgan des BMV ist, versteht sich die Redaktion dennoch als unabhängig. „Konkret heißt das, dass wir großen Wert auf journalistische Fairness legen, bei Streitigkeiten wird immer auch die Stellungnahme des Vermieters eingeholt“, erklärt Chefredakteur Udo Hildenstab. Gemacht wird das Heft von freien Autoren in Zusammenarbeit mit Juristen und Mitgliedern der Geschäftsführung des Berliner Mieterverein. Auch das Themenspektrum geht weit über das hinaus, was üblicherweise von einer Mieterzeitschrift erwartet wird. So wird nicht nur über aktuelle Gerichtsurteile oder den Sozialen Wohnungsbau berichtet, sondern beispielsweise auch über die „Aldisierung der Stadt“. Natürlich kommen auch die klassischen Service-Themen rund ums Wohnen nicht zu kurz.
… und die Langfassung online
Vor kurzem wurde das MieterMagazin einer behutsamen Umgestaltung unterzogen. „Inhaltlich hat sich nicht viel geändert, lediglich die Mietrechtlichen Mitteilungen erscheinen jetzt in veränderter Form“, so der Chefredakteur. Da sie sich eher an ein juristisches Fachpublikum wenden, werden hier nur noch Leitsätze veröffentlicht, von diesen allerdings mehr. Im Internet ist die Langfassung der veröffentlichten Urteile und Beiträge nachzulesen. Beibehalten wurde, dass jede Ausgabe des MieterMagazin eine Titelgeschichte hat. Nach wie vor wird auch über aktuelle Berliner Themen berichtet – nur dass die Beiträge jetzt knapper und komprimierter sind.
Birgit Leiß
MieterMagazin 1+2/05
04.08.2013