30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden jährlich von den Vermietern verschickt – etwa die Hälfte davon ist falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar. Ein großer Teil aller Rechtsberatungen der Mietervereine drehen sich um dieses Thema. Die Betriebskosten steigen ständig, schon bald könnten sie genauso hoch wie die Kaltmiete selbst sein. Es lohnt sich also zu prüfen, ob die Ansprüche daraus zu Recht bestehen.
An welchen Kosten Vermieter ihre Mieter beteiligen dürfen, steht im Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung. Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei anderen Kosten haben Vermieter die Wahl: Umlage nach Wohnfläche, pro Kopf oder nach Verbrauch. Steht nichts im Mietvertrag, ist die Quadratmeterzahl ausschlaggebend. Das klingt einfach, aber der Teufel steckt im Detail – so der „ARD-Ratgeber Recht“ zum Thema „Mietnebenkosten“, herausgegeben von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Deutschen Mieterbund. Das Buch enthält Tipps, Checklisten, Musterbriefe und Vorlagen zur Prüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung, aber auch zu Wohnungsmängeln, Möglichkeiten der Mietminderung und Modernisierungen durch Vermieter und Mieter. Das Sparpotenzial ist beträchtlich.
rb
MieterMagazin 1+2/10
Der Ratgeber „Mietnebenkosten“ (Berlin, DMB-Verlag 2009, 192 Seiten) ist in der Hauptgeschäftsstelle des Berliner Mietervereins zum Preis von 9,90 Euro erhältlich.
28.03.2013