Der Berliner Mieterverein hat vor einigen Jahren gegen die Wohnungsvermittlungsfirma „Home Info“ einen juristischen Sieg errungen. Vorabprovisionen, so stellte das Landgericht damals klar, verstoßen gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz, auch wenn sie „Abonnementgebühren“ genannt werden. Doch nach wie vor tummeln sich auf dem Berliner Wohnungsmarkt Agenturen mit einer ähnlichen Masche – und leider fallen auch immer wieder Mieter darauf herein.
Bei der Firma „Promiwo“ („Provisionsfreie Mietwohnungen“) kann man gegen eine Gebühr von 89 Euro drei Monate lang ein Portal mit Wohnungsangeboten nutzen. Kommt ein Mietvertrag zustande, sind noch einmal 89 Euro fällig. Wer bei dem Unternehmen mit Sitz in der Georgenstraße in Mitte anruft, bekommt zu-nächst zu hören, dass man zahlreiche Wohnungen in allen Bezirken habe, allesamt „garantiert provisionsfrei“. Man solle einfach im Büro vorbeikommen. Erst auf gezielte Nachfrage wird die Gebühr erwähnt, die Geschäftsführer Diego Montoro selbstverständlich nicht als Maklerprovision verstanden wissen will: „Man zahlt für den Zugriff auf unser gepflegtes Portal – das spart Wohnungssuchenden viel Zeit“. Die Firma Promiwo gibt es seit September 2009.
Bei einem weiteren Unternehmen namens „Wohnungsdetektive“ muss man sogar 199 Euro zahlen, bevor man das erste konkrete Angebot erhält, allerdings wird einem hier ein „persönlicher Betreuer“ zur Seite gestellt, der auch Besichtigungstermine abstimmt.
Beide Firmen betonen, ihre Wohnungsangebote durch eigene Recherche bei Hausverwaltungen und Eigentümern zu akquirieren und nicht etwa aus Tageszeitungen abzuschreiben. In jedem Fall kauft der Wohnungssuchende aber die „Katze im Sack“. Zwar wird eine „Zufriedenheitsgarantie“ (Promiwo) beziehungsweise eine „Rückzahlung der Gebühr bei Schlechtleistung“ (Wohnungsdetektive) versprochen, doch de facto machen viele Mieter die Erfahrung, dass eine Rückerstattung verweigert wird.
Beim Berliner Mieterverein (BMV) sieht man dieses Geschäftsgebaren kritisch. Zwar hätten die Wohnungsvermittlungsvereine aus früheren juristischen Niederlagen gelernt und ihre Verträge geändert. Im Unterschied zu „Home Info“ weisen die Neuen am Markt keine Wohnungen nach, sondern ermöglichen lediglich den entgeltlichen Zugang zu einer Datenbank. So meinen sie, nicht unter das Wohnraumvermittlungsgesetz zu fallen. „Ob hierin aber nicht doch eine verbotene Umgehung der verbraucherschützenden Vorschriften des Gesetzes liegt, ist mehr als fraglich – eine gerichtliche Entscheidung hierzu steht noch aus“, erklärt der BMV-Rechtsexperte Frank Maciejewski.
Birgit Leiß
MieterMagazin 1+2/10
Wohnungsvermittlungsportal „Promiwo“: Werden verbraucherschützende Gesetzesvorschriften umgangen?
Foto: Christian Muhrbeck
03.06.2013