Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat beschlossen, die Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen zu erschweren. Der Bezirk will so den Verwertungsdruck dämpfen, der vor allem auf den Häusern liegt, für die eine Anschlussförderung verweigert wurde.
Im Jahr 2003 stieg der Berliner Senat aus der Anschlussförderung für den Sozialen Wohnungsbau aus. Als Folge unterliegen die ab 1987 gebauten Sozialwohnungen nach 15 Jahren keiner Belegungsbindung mehr. Die Eigentümer können die Wohnungen an jedermann vermieten und theoretisch sogar eine Miete bis zur astronomisch hohen sogenannten Kostenmiete verlangen. Dies geschieht zum Beispiel in der Fanny-Hensel-Siedlung. Mehrere Eigentümer versuchen auch die Sozialwohnungen einzeln zu verkaufen und wandeln sie in Eigentum um, etwa in den sogenannten Feilnerhöfen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, in dem diese beiden Sozialwohnanlagen liegen, hat deshalb im November eine Verwaltungsvorschrift beschlossen, die den Verkauf als Eigentumswohnungen erschweren soll: Die Nutzung einer zur Eigentumswohnung umgewandelten Sozialwohnung ist durch den Käufer nur möglich, wenn dessen Einkommen die Grenzen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) nicht überschreitet. Alle Ausnahmen, die möglich sind, wenn an den Sozialwohnungen kein öffentliches Interesse mehr besteht, sollen nicht mehr gelten.
Da es sehr fraglich ist, ob die Befreiung von den Bindungen seitens des Senats über 2011 hinaus verlängert wird, besteht für die Eigentümer bislang ein verstärkter Anreiz, die Wohnungen schnell zu verkaufen. Die bisherigen Sozialmieter geraten dabei unter besonderen Druck, denn sie können mit extrem hohen Mietforderungen ganz legal zum Auszug gezwungen werden, um die Wohnungen für kaufwillige Selbstnutzer freizumachen. Weil nur die wenigsten potenziellen Wohnungskäufer ein Einkommen in den WBS-Grenzen haben, wird dieser Druck in Friedrichshain-Kreuzberg gedämpft.
Jens Sethmann
MieterMagazin 1+2/11
Beispiel Feilnerhöfe: Wer eine Sozialwohnung als Eigentum erwirbt, darf sie nur selbst nutzen, wenn er bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet
Foto: Christian Muhrbeck
26.03.2013