Ab 2013 soll die gerätebezogene Rundfunkgebühr durch eine Haushaltsabgabe in gleicher Höhe ersetzt werden. Das ist eine deutliche Vereinfachung gegenüber dem ungeliebten GEZ-System, allerdings keinesfalls gerechter.
Wer Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält, ist verpflichtet, diese bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anzumelden und die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Damit werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Für einen Privathaushalt mit Radio und Fernseher sind im Monat zurzeit 17,98 Euro fällig. Wer nur ein Radio und keinen Fernseher hat, zahlt 5,76 Euro.
Der technische Fortschritt macht die Sache aber kompliziert: Auch mit internetfähigen Computern oder Handys kann man heutzutage die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfangen. Wird der Laptop am Arbeitsplatz damit zu einem Rundfunkgerät? Solche Fragen beschäftigen seit einiger Zeit die Gerichte. Um nicht bei jeder technischen Neuerung wieder vor der gleichen Frage zu stehen, haben die Ministerpräsidenten der Länder im Dezember einen Staatsvertrag zur Einführung einer Haushaltsabgabe beschlossen. Ab 2013 soll jeder Haushalt, egal wie viele und welche Geräte er hat, eine Rundfunkabgabe in Höhe der bisherigen Gebühr für Radio und Fernsehen zahlen. Gebührenbefreiungen aus sozialen Gründen sollen beibehalten werden. Die Vorteile scheinen klar: Es kann sich kein „Schwarzseher“ mehr mit der Behauptung, er hätte weder Radio noch Fernseher, der Gebührenpflicht entziehen und die „GEZ-Schnüffler“ werden überflüssig. Außer den Linken und Teilen der FDP begrüßen alle Parteien das neue Modell.
Klar benachteiligt werden dabei aber diejenigen, die tatsächlich keinen Fernseher besitzen und künftig viel Geld für eine Dienstleistung bezahlen sollen, die sie aus Überzeugung oder aus Kostengründen nicht haben wollen. Von der GEZ werden diese Haushalte zwar pauschal des Schwarzsehens verdächtigt, doch sie sind keine exotische Minderheit. „Für 2,4 Millionen Gebührenzahler, die bislang lediglich Radio oder PC nutzten, bedeutet es eine Verdreifachung der Gebühr“, kritisiert Linken-Medienpolitikerin Kathrin Senger-Schäfer die „Rundfunkzwangsgebühr“. Dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten weit mehr Geld für Sportübertragungsrechte, Unterhaltungsprogramme und Moderatorengehälter ausgeben als für die Erfüllung des Informations- und Bildungsauftrages, erhöht die Akzeptanz nicht unbedingt. Von vielen Seiten wurden schon Klagen gegen die neue Abgabe angekündigt.
Auch die GEZ wird es weiter geben. Was als Haushalt gilt, ist noch ungeklärt. Ist eine Dreier-Wohngemeinschaft ein Haushalt oder sind es drei? Für die GEZ-Gebührenbeauftragten tun sich da ganz neue Betätigungsfelder auf.
Jens Sethmann
MieterMagazin 1+2/11
Ab 2010 soll jeder Haushalt Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen müssen
Foto: Christian Muhrbeck
26.03.2013