Harmlose Heimwerkerarbeiten endeten für einen Mieter aus Lichtenberg mit einem Blutbad. Er stolperte, stürzte in die Glastür seines Wohnzimmers und zog sich dabei eine schwere Schnittverletzung der linken Hand zu. Sein Vermieter, die Wohnungsbaugesellschaft Howoge, sieht keinerlei Notwendigkeit, die nicht bruchsicheren Glastüren in ihren Gebäuden auszutauschen.
Der 45-Jährige, der zum Zeitpunkt des Unfalls alleine in der Wohnung war, hatte Glück, dass er noch den Notarztwagen rufen konnte. Trotz mehrerer Operationen werden Schäden zurückbleiben, seine Hand wird er nie wieder so bewegen können wie vorher.
Wohnungstüren mit Glaseinsatz finden sich noch in vielen Hochhäusern. Anders als bei Schulen oder im Arbeitsbereich gibt es keine baurechtlichen Vorschriften, wonach das nicht bruchsichere Glas zu ersetzen oder zumindest mit einer Abschirmung zu versehen ist.
„Ich bin monatelang mit einem Gipsarm herumgelaufen, in dieser Zeit haben mich viele Nachbarn angesprochen und mir ebenfalls von Unfällen erzählt“, sagt der Mieter. Einige hatten die Türen schon vorsorglich ausgehängt, andere wollen es jetzt nachholen.
Der Gebäudeeigentümer, das Wohnungsunternehmen Howoge, spricht dagegen von einem „bedauerlichen“ Einzelfall. „Uns sind keine weiteren entsprechenden Sachverhalte bekannt“, so die Unternehmenssprecherin Jacqueline Tartler. Zu allem Unglück verlangte die Howoge auch noch, dass der Mieter die Reparatur der Tür aus eigener Tasche bezahlt.
Aus juristischer Perspektive handelt die Howoge korrekt, wie der Rechtsexperte des Berliner Mietervereins, Frank Maciejewski, erklärt: „Der Vermieter haftet nur dann, wenn der Mieter den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat – schuldhaft ist aber auch ein Sturz aus Schusseligkeit.“ Etwas anderes gelte nur, wenn der Mieter als Folge einer Krankheit oder unter Medikamenteneinfluss hinfällt.
Trotzdem bleibt unverständlich, warum die Howoge ihre Mieter nicht wenigstens auf die Unfallgefahr hinweist, etwa als Anlage zum Mietvertrag oder per Aushang im Hausflur. Gerade wenn Kinder durch die Wohnung toben, besteht ein ganz erhebliches Verletzungsrisiko.
Birgit Leiß
MieterMagazin 1+2/12
Achtung: Glasbruch ist bei vielen Zimmertüren hoch gefährlich
Foto: privat
19.03.2013