„Dreimal umgezogen ist so gut wie einmal abgebrannt“, sagte Benjamin Franklin, einer der Gründerväter der USA. Gegen das Abbrennen erfand er den Blitzableiter. Das Unternehmen „RSberlin Ltd.“ wirbt mit Franklins Ausspruch und verspricht „Mietobjektsuche in Berlin vereinfacht und zielgerecht – Mieter- beziehungsweise Nachmietersuche kostenlos und zuverlässig“.
Wendet sich ein Wohnungssuchender an RSberlin Ltd., um sich die Zugangsdaten für die Angebotsliste im Internet schicken zu lassen, erhält er die Standard-Antwort: „Gerne sind wir Ihnen bei der Wohnungssuche behilflich. Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Wohnungsrecherche über die RSberlin nicht ganz kostenfrei ist.“ Die Gebühr beläuft sich auf 144 Euro plus Mehrwertsteuer – ohne jegliche Garantie auf eine Wohnungsvermittlung, ohne Sicherheiten für den Wohnungssuchenden.
Das Wohnungsvermittlungsgesetz verbietet Vorabprovisionen für die Vermittlung von Wohnungen – auch wenn diese als Gebühren getarnt sind (Landgericht Berlin vom 4. Juni 2003 – 26 O 168/03). Eine Provision ist nur bei erfolgreicher Vermittlung, das heißt bei Abschluss eines Mietvertrages, zulässig.
„Mieter, die leichtfertigerweise die Gebühr an die RSberlin entrichteten, haben gute Chancen, ihr Geld auf dem Rechtsweg zurückzufordern“, so der Mietrechtsexperte Frank Maciejewski vom Berliner Mieterverein. Doch der auf ein ausländisches Unternehmen hindeutende Firmenname lässt befürchten, dass Rückforderungen möglicherweise nicht eingetrieben werden können. Also: Am besten Hände weg von diesem „Angebot“.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 1+2/12
Vorsicht: Nach wie vor tummeln sich dubiose „Wohnungsvermittler“ im Internet
Foto: Christian Muhrbeck
19.03.2013