Seit Jahresanfang ist die vertraute, aber ungeliebte GEZ-Gebühr Geschichte. Die GEZ („Gebühreneinzugszentrale“) heißt jetzt freundlich „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, und die öffentlich-rechtlichen Sender werden über einen einheitlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro im Monat finanziert, der künftig für jede Wohnung zu zahlen ist.
Bisher mussten immerhin etwa 600.000 Haushalte gar keine Gebühr entrichten, viele zahlten nur eine ermäßigte Gebühr für den Radioempfang. Das ist nun anders: Selbst wenn in einer Wohnung kein Rundfunk- oder Fernsehgerät steht, muss jetzt der volle Betrag gezahlt werden. Wer die vierteljährlich eingehende Rechnung nicht begleicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die neue Regelung erscheint auf den ersten Blick einfacher, aber die Tücken liegen im Detail. In Wohn- oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften, für die jetzt nur noch ein Beitrag fällig wird, müssen sich die Bewohner schriftlich an den Beitragsservice wenden und mitteilen, welcher Bewohner den Beitrag zahlt – mit Angabe der Teilnehmernummer des Beitragszahlers und den Nummern der Personen, die abgemeldet werden sollen. Sonst wird munter weiter mehrfach kassiert.
Für Gartenlauben, die nicht ständig zum Wohnen genutzt werden, wird kein Rundfunkbeitrag fällig. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung und Bafög sowie Schwerbehinderte, deren Ausweis das Zeichen „RF“ enthält, sind von der Zahlung ebenso befreit. Andere Behinderte – selbst wenn sie blind oder taub sind – zahlen ein Drittel des Beitrages.
Ausgenommen von der Abgabe sind auch Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Voll beitragspflichtig sind dagegen Zweit- und Nebenwohnungen und zeitweilig selbst genutzte Ferienwohnungen. Auch für Unternehmen gibt es zahlreiche Änderungen.
Zum 1. März 2013 gleicht der Beitragsservice einmalig seine Daten mit den etwa 70 Millionen Datensätzen der Einwohnermeldeämter ab. Damit sollen auch die Personen ermittelt werden, die bislang keine Rundfunkgebühr bezahlt haben. Datenschützer betrachten diese Vorgehensweise kritisch, auch wenn die Daten nach zwölf Monaten wieder gelöscht werden. Juristen wiederum kritisieren den Begriff „Beitrag“ als Etikettenschwindel. Schließlich ist der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ kein Verein, aus dem man austreten kann. Über 800 Beschwerden sind bei den Petitionsausschüssen der Landtage bisher eingegangen, eine erste Verfassungsklage läuft. Nach Aussagen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ stehen 60 Prozent der Bevölkerung der neuen Regelung ablehnend gegenüber.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 1+2/13
Nicht-Seher oder Viel-Seher – beim Beitragseinzug sind alle gleich
Weitere Informationen: Bernd Höcker: Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag 2013. Hamburg 2011, 8,90 Euro
27.12.2017