Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 11/2013, Seite 26, Rosemarie Mieder: „Tauben in der Stadt – Fliegende Vorurteilsträger“
Bekennende Taubenliebhaberin
Ich bin bekennende Taubenliebhaberin und bedanke mich, dass endlich jemand unsere Tauben ins rechte Licht stellt. Ich habe früher schwache Tauben eingefangen und sie mit Körnerfutter wieder aufgepäppelt, um sie dann wieder freizulassen. Die wenigsten Leute wissen, dass Tauben Körnerfresser sind, zu große Brotbrocken bleiben liegen und der Vogel bleibt hungrig. Oft habe ich es erlebt, dass die Leute schimmeliges Brot verfüttern, das geht gar nicht! Tauben füttern, schreiben Sie, ist nicht verboten. Andere sagen das Gegenteil. Was stimmt eigentlich?
G. Marold, 10999 Berlin
Ein öffentlich-rechtliches Verbot, Tauben zu füttern gibt es in Berlin nicht. Aber: Der Vermieter darf es seinen Mietern verbieten, diese Tiere zu füttern. Denn sollten sich Tauben in ein Haus einnisten, liegt ein Mangel vor, und die Bewohner haben dann das Recht, die Miete zu mindern.
Die Redaktion
MieterMagazin 1+2/14
27.02.2014