Im Dezember hat der ehemalige Stadtentwicklungssenator Michael Müller als letzte Amtshandlung am Tag vor seiner Wahl zum Regierenden Bürgermeister eine Fortentwicklung des „Mietenbündnisses für bezahlbares Wohnen“ angekündigt.
Mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurde vereinbart, dass nunmehr als Bemessungsgrundlage für den Härtefall nicht mehr die Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins des Bundes, sondern Berlins gelten. Damit erweitert sich der Kreis der theoretisch Anspruchsberechtigten von 90.000 auf 156.000 Mieterhaushalte. Auch hinsichtlich Modernisierung, Wohnflächentoleranzen und hoher energetischer Betriebskosten gibt es einige Neuerungen (hierzu unser Beitrag im „Extra“ auf Seite 30: „Wie der Staat dem Bürger unter die Arme greift“). Um den Wohnungstausch anzukurbeln, wurde mit den Wohnungsunternehmen die Einführung eines Umzugsmanagements und einer Umzugsprämie von 1500 bis 2500 Euro vereinbart.
uh
02.03.2015