Für Fledermäuse und andere Gebäudebrüter sind unausgebaute Dachböden und unverputzte Fassaden ein Paradies. Wird ein Haus saniert, verschwinden ihre Lebensräume nur allzu oft – und das, obwohl die Brut- und Niststätten eigentlich gesetzlich geschützt sind.
Eine neu erschienene Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung informiert Bauherren und Bewohner über die Rechtslage und gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit den Tieren bei Sanierungs- und Abrissarbeiten. Ebenfalls enthalten sind Adressen von Fachleuten und Ansprechpartnern. Verstöße gegen den Artenschutz können den Umwelt- und Naturschutzämtern in den Bezirken gemeldet werden. Sie sind auf Hinweise von Bewohnern dringend angewiesen.
Birgit Leiß
www.stadtentwicklung.berlin.de/natur _ gruen/naturschutz/artenschutz/de/freiland/gebaeudesanierung.shtml
05.03.2015