Eigentlich sollen die Jobcenter bei Hartz IV-Empfängern für die Miet- und Heizkosten aufkommen. Nach einer Übersicht der Bundesagentur für Arbeit mussten die Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr aber rund 620 Millionen Euro aus ihren Regelleistungen für die Unterbringung beisteuern.
Das sind rund vier Prozent der Wohnkosten. Zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und den anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung liegen danach im Durchschnitt 197 Euro im Jahr. Von Land zu Land gibt es aber deutliche Unterschiede. Der Anteil in Rheinland-Pfalz liegt mit 285 Euro im Jahr am höchsten. Auch im Saarland und in Bayern müssen die Hartz IV-Empfänger überdurchschnittlich viel für ihre Wohnkosten aus ihren Regelleistungen aufbringen.
dmb
28.01.2016