Ende letzten Jahres warb der Versorger Gasag unter seinen Berliner Kunden für einen Tarifwechsel. Dass dieses persönlich adressierte Schreiben einen erfundenen Jahresverbrauch auswies, entdeckte nur, wer es aufmerksam las. Eine Irreführung der Kunden, fand die Verbraucherzentrale Berlin und mahnte das Unternehmen ab.
Als „gute Nachricht“ war das Anschreiben an Manfred Mocker adressiert: Die Gasag kündigte ihrem Kunden zum neuen Jahr eine Preissenkung an. Die fiele noch einmal höher aus, warb das Schreiben, wenn Mocker den Tarif wechseln und von „Erdgas Komfort“ auf „Erdgas Fix“ umsteigen würde.
Ein Blick auf die Spalte „Ihr Jahresverbrauch“ ließ Manfred Mocker allerdings stutzig werden: „Da wir nur eine Kochstelle mit Gas haben“, so erklärt er, „verbrauchen wir im Jahr kaum 250 kWh. Auf dem an mich gerichteten Schreiben war aber von 22 828 kWh die Rede.“ Da stand kein Wort von einer Beispielrechnung – die Verbrauchsdaten, so suggerierte das Schreiben, seien seine ganz persönlichen.
Manfred Mocker prüfte, rechnete und kam zu dem Ergebnis: „Der Wechsel zum vorgeschlagenen anderen Tarif ist erst ab einem Verbrauch von 3000 kWh sinnvoll. Für uns dagegen würde das eine kräftige Erhöhung der Rechnung mit sich bringen.“ Er rief beim Gaslieferanten an: Das sei ganz einfach ein Versehen, so die Antwort, er solle Brief und Auftragsformular zerreißen.
„Ich war erst einmal beruhigt, bis ich mitbekam, dass alle meine Nachbarn mit Gasanschluss ein solch Schreiben erhalten hatten.“ Überall stimmten der angegebene und der tatsächliche Jahresverbrauch nicht überein und überall musste man schon genau hinsehen und nachrechnen. Mocker wandte sich an die Verbraucherzentrale Berlin. Von dort wurde das Unternehmen abgemahnt und unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Nun dürfen Schreiben nicht mehr mit „Ihr Jahresverbrauch“ und „Ihre Jahreskosten“ werben, wenn die tatsächlichen Daten nicht damit übereinstimmen.
Wer allerdings bereits einen Auftrag zum Tarifwechsel unterzeichnet hat, sollte genau prüfen und gegebenenfalls widerrufen.
Rosemarie Mieder
30.01.2017