Um Deutschland für die Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele auf Kurs zu bringen, ist jetzt ein Gebäude-Energiegesetz im Gespräch, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz zusammenführen soll.
Eigentlich war für 2017 eine weitere Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) geplant. Doch das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt vorgeschlagen, die Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in einem Gebäudeenergiegesetz zusammenzulegen.
Ein Abgleich der EnEV und des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEWärmeG) ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Außerdem verlangt die EU-Gebäuderichtlinie, dass ab 1. Januar 2019 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden müssen. Passiert ist bisher nichts. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will den Niedrigstenergiegebäudestandard jetzt nur für neu zu errichtende Gebäude der öffentlichen Hand definieren oder, als zweite Option, den Neubaustandard für alle Gebäude verschärfen – nicht mit einer Novellierung der EnEV, sondern mit einem neuen Gebäudeenergiegesetz.
Für jeden Energieträger sollen Nachhaltigkeitsfaktoren eingeführt werden, ein Bonus-System soll Solarheizungen und Quartier-Strom effektiver machen. Ein mit den Ländern abgeglichener Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Mit einer Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes vor der Bundestagswahl im September 2017 ist deshalb wohl nicht zu rechnen.
Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins: „Der BMV begrüßt, dass die EnEV und das EEWärmeG zusammengefasst werden.“ Wichtig sei aber, welche Anforderungen an die Gebäudeeigentümer zukünftig gestellt würden. Es gehe dabei aber nicht nur um CO2 als Indikator, sondern auch um die Endenergieeinsparung – vor allem im vorhandenen Bestand. Das neue Gesetz müsse einen Sanierungsfahrplan beinhalten, wobei die Verpflichtungen Vermieter und Mieter nicht überfordern dürfen. Wild: „Das neue Gesetz muss durch eine Verbesserung des Mieterschutzes ergänzt werden.“
Rainer Bratfisch
30.01.2017