Für Miethäuser am Maybachufer und in der Manitiusstraße ist die Sozialbindung ausgelaufen. Die Vermieterin hat das zum Anlass für eine gewaltige Mieterhöhung genommen, um die sie mit der Investitionsbank Berlin (IBB) vor Gericht streitet. Doch damit schwebt das Damoklesschwert über den Mietern, die Miete nicht mehr aufbringen zu können.
Bis zu 330 Euro mehr Miete – für viele Bewohner der Sozialwohnungen am Maybachufer 40-42 und der Manitiusstraße 17-19 in Neukölln geht es buchstäblich um das Dach über dem Kopf. Deshalb haben sie auch keine Zeit zu verlieren: Im August und September vorigen Jahres kamen die Schreiben ihrer Vermieterin, der Maybachufer GmbH & Co. KG. Diese kündigte einen Anstieg der ohnehin schon hohen Mieten ab dem 1. Dezember 2017 an: Von 7,43 auf 9,82 Euro – kalt wohlgemerkt. Die Begründung: Es sollten Zinskosten auf bereits abgezahlte Kredite auf die Mieter umgelegt werden. Nach der derzeitigen Rechtslage ist dies bei Sozialwohnungen im Grundsatz auch möglich. Und weil die Sozialbindung der Häuser endete mit Beginn dieses Jahres, hat die Eigentümerin die letzte Gelegenheit für die drastische Anhebung genutzt.
Sie trifft 99 Mietparteien, unter ihnen Alleinerziehende, Senioren, Studenten und auch Hartz-IV-Empfänger. Schließlich handelt es sich bei den sechs im Jahr 1980 fertiggestellten Häusern um staatlich geförderten Wohnungsbau. Aus dem wollen sich die Mieter nicht so einfach vertreiben lassen, haben sich zur Mieterinitiative „Mani & May“ zusammengeschlossen und den Senat um Hilfe gebeten: „Weder nach dem Mietspiegel noch nach den bisherigen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und der Investitionsbank Berlin (IBB) ist die Mietforderung rechtmäßig“, heißt es in einem Brief an Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke).
Auch die Mietpreisprüfungsstelle für den Sozialen Wohnungsbau bei der IBB hält die Erhöhung im Fall Maybachufer und Manitiusstraße nicht für rechtens. Das Kreditinstitut liegt bereits wegen früherer Mieterhöhungen mit der Eigentümerin im Rechtsstreit und ist auch jetzt wieder vor Gericht gezogen.
Die klare Haltung des Senats, der IBB, vor allem auch der lautstarke Mieterprotest haben nun die Eigentümerin zu einem Zugeständnis bewegt: Sie kündigte an, WBS-Berechtigten die Mieterhöhung bis zum Ende des Verwaltungsgerichtsverfahrens, längstens aber bis Ende 2018, zu stunden. Sollte die IBB vor Gericht unterliegen und die Bewohner die erhöhte Miete nachzahlen müssen, will die Senatsverwaltung einspringen.
Das ist jedoch keine Lösung für alle. Jene, die keinen Anspruch auf einen WBS haben, müssen die hohe Miete ja erst einmal zahlen. Deshalb drängte die Mieterinitiative „Mani & May“ auf eine Rechtsverordnung, die es Eigentümern im Sozialen Wohnungsbau generell verboten hätte, „fiktive Kosten“, also die Zinsen für schon getilgte Kredite, auf die Mieten umzulegen. Doch von dieser Rechtsverordnung hätten die Mieter nur dann profitieren können, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 in Kraft gesetzt worden wäre.
Rosemarie Mieder
29.01.2018