Seit Jahren kooperieren in anderen Bundesländern Mieterorganisationen mit Sozialleistungsträgern. Jetzt hat Berlin nachgezogen.
Mieter mit einem niedrigen Einkommen verzichten bisher häufig aus Kostengründen auf eine Mitgliedschaft im Mieterverein. In der Berechnung von Sozialleistungen durch den Bund sind Beiträge dafür nicht vorgesehen. Auf sich allein gestellt, konnten einkommensschwache Mieter ihre berechtigten Forderungen bei drohenden Mieterhöhungen, fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen oder Modernisierungsankündigungen bisher oft nicht durchsetzen. Das soll nun anders werden. Seit Jahresbeginn übernehmen das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zwei Jahre lang den Mitgliedsbeitrag im Berliner Mieterverein für Leistungsempfänger, wenn Beratungsbedarf besteht.
Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Das neue Modell hilft nicht nur den Einzelnen, sondern langfristig auch ganz Berlin, den Mietenanstieg zu verlangsamen.“ Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, betont, dass mit der neuen Regelung Einkommensschwache wesentlich besser vor dem Verlust der Wohnung geschützt werden können als bisher. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.
Rainer Bratfisch
20.09.2021