ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Das Mietendeckel-Gesetz ist in den Ausschüssen des Berliner Abgeordnetenhauses am 22. Januar beraten und noch geringfügig geändert worden. Einer abschließenden Annahme des Gesetzes im Abgeordnetenhaus steht damit nichts mehr im Wege.
Die wichtigste am 22. Januar noch vorgenommene Änderung am Entwurf des „Gesetzes zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ („Mietendeckel“) besagt, dass Ansprüche auf Mietsenkungen nicht durch den Senat, sondern durch die Mieter selbst durchgesetzt werden sollen.
Wie berichtet, ist beabsichtigt, mit dem Mietendeckel die Mieten in Berlin befristet einzufrieren und die Modernisierungskosten zu deckeln. Der Senat reagiert damit auf die rasant steigenden Mieten und die mietenpolitische Untätigkeit der Bundesregierung. Berlin nutzt erstmals seine Zuständigkeit für das Wohnungswesen, die mit der Grundgesetzänderung von 2006 an die Länder gefallen ist. Der Berliner Mieterverein unterstützt den Mietendeckel.
Die Oppositionsparteien und die Wohnungswirtschaft halten den Mietendeckel hingegen für verfassungswidrig und warnen vor „gesetzgeberischen Experimenten“, die das Potenzial hätten, „am Wohnungsmarkt Chaos zu stiften“, so Maren Kern vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen.
Verläuft das Gesetzgebungsverfahren weiter nach Plan, kann der Mietendeckel alsbald in Kraft treten.
Jens Sethmann
23.09.2021