Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 10/2021, Seite 13, Birgit Leiß:
„Tegeler Straße 2-5 – Bayer mauert und reißt ab“
Nichts passiert?
Am Ende des Artikels schreiben Sie, dass Bayer im Jahr 2016 die Häuser Fennstraße 35/37 / Am Nordhafen 1 abgerissen hat, dort ein neues Verwaltungsgebäude habe bauen wollen und dass bis heute nichts passiert sei. Als langjähriger Leser des MieterMagazins erinnere ich mich noch gut an Ihre redaktionelle Begleitung des Widerstands gegen den Abriss. Da ich oft an dieser Stelle vorbeikomme, ist mir auch aufgefallen, dass das damals im MieterMagazin angekündigte Verwaltungsgebäude nach dem Abriss der Wohnhäuser nicht gebaut wurde. Aber es stimmt nicht, dass nichts passiert sei. Die Straße Am Nordhafen wurde rückgebaut, das Bayer-Areal an dieser Stelle etwas umgestaltet und der öffentliche Uferpark am Nordhafen angelegt. Der Park wird auch genutzt. Ein Ortstermin vor dem Verfassen des Artikels wäre hilfreich gewesen – Journalismus lebt von guter Recherche.
S. Gerhold per E-Mail
Der Uferpark existierte schon vor 2016, er wurde lediglich durch das an der Straße gelegene Grundstück, wo die Wohnhäuser standen, erweitert und neu gestaltet. Das Bayer-Grundstück betreffend handelt es sich lediglich um eine temporäre Nutzung für die Öffentlichkeit, der Konzern kann sich jederzeit entscheiden, dieses Areal zu bebauen.
Der Satz „Es ist bis heute nichts passiert“ bezieht sich auf die Tatsache, dass kein neues Verwaltungsgebäude errichtet wurde. Mit diesem Vorhaben hatte Bayer die Kündigungen 2011 begründet und bis zuletzt, also bis 2016, verfolgt, obwohl bereits 2012 klar war, dass man von diesen Plänen Abstand nehmen muss. Unsere Autorin kennt das Areal seit vielen Jahren und war auch vor Verfassen dieses Artikels wieder vor Ort.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 12/2021, Seite 5,
Hinweise zu BMV-Beratungszentren und -Geschäftsstelle
Eingebürgert, aber falsch
Im MieterMagazin 12/2021 fällt mir auf Seite 5 im vorletzten Absatz links unten auf, dass von Ihnen eine Redewendung angewandt wird, die es so in der deutschen Sprache nicht gibt, beziehungsweise dort eine andere Bedeutung hat. Sie schreiben: „Sie werden dann zur vereinbarten Zeit von unseren beratenden Anwältinnen und Anwälten zurückgerufen.“ Es muss richtigerweise heißen: „Sie werden dann zur vereinbarten Zeit von unseren beratenden Anwältinnen und Anwälten angerufen“. Oder: „Sie erhalten dann einen Anruf von …“, oder: „Sie erhalten dann einen Rückruf …“.
Wenn es heißt: „Sie werden zurückgerufen“, oder: „Ruf mich zurück“, oder: „Ich rufe Dich zurück“, dann bedeutet das, dass ich zum Beispiel vorn an einer Straßenecke bin und noch einmal zurückkommen soll. Das Zurückrufen bei Telefonaten mit einer persönlichen Anrede zu verbinden ist falsches Deutsch. Allerdings hat es sich allgemein so eingebürgert, dass es von ganz vielen Menschen in der Form benutzt wird, alle plappern es nach, ohne darüber nachzudenken, leider auch in den Medien. Da ich eine Verfechterin der deutschen Sprache bin, die zugegebenermaßen schwierig ist, und nach meiner Berentung zwölf Jahre lang ehrenamtlich als Lesepatin in verschiedenen Grundschulklassen einer Schule, hier speziell für den Deutsch-Unterricht, tätig war, weiß ich, wovon ich spreche.
Ich hoffe, Sie nehmen mir meinen gut gemeinten Hinweis nicht übel. Ich möchte einfach, dass auch im MieterMagazin die deutsche Sprache richtig angewendet wird und nicht zu Irritationen führt.
U. Uhlir per E-Mail
24.01.2022