Abgelegte Kleidungsstücke, angeschlagenes Geschirr oder aussortierte Möbel: Vielerorts landen ausrangierte Gegenstände nicht in der schwarzen Tonne oder auf dem Sperrmüll, sondern im Treppenhaus und auf dem Gehsteig. Aber ist des einen Müll wirklich des anderen Bereicherung? Und wie sieht es rechtlich aus?
Zunehmend häufig stößt man in oder vor Mehrfamilienhäusern auf Pappboxen mit der Aufschrift „Zu verschenken“ oder „Gerne mitnehmen“. Darin: Dinge, die irgendwer im Haus nicht mehr benötigte – aber dann doch für zu wertvoll hielt, um sie einfach zu entsorgen. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist es sicherlich wünschenswert, die Lebenszeit alltäglicher Gegenstände zu verlängern. Allerdings sind unter den gut gemeinten Spenden auch häufig kaputte oder nicht mehr nutzbare Gegenstände. Denn mitunter ist es leichter, Ausrangiertes aufs Fensterbrett oder auf die Straße zu stellen, als es ordnungsgemäß zu entsorgen – die Grenzen zwischen der eigenen Faulheit und dem Impuls, jemand anderem eine Freude zu machen sind mitunter fließend.
Klar, die Fahrt zum Wertstoffhof ist mühselig – zumal ohne eigenes Auto. Und die Sperrmüllabholung ist in Berlin kostenpflichtig (ab 50 Euro aufwärts). Deswegen entstehen in und vor Mietshäusern mitunter „wilde Müllablagerungen“ – denn Müll zieht Müll an. Bei einer Kiste im Treppenhaus oder vor der Haustür mögen Hausverwaltung oder Ordnungsamt noch ein Auge zudrücken – aber auch hier empfiehlt es sich, vorab nachzufragen. Auch sollte die Kiste mit den Gratisgaben so platziert werden, dass sie keine Stolpergefahr für die Nachbarschaft darstellt. Für den Zustand der Spenden nennt der Caritas-Verband folgende Faustregel: „Am besten spenden, was man gebraucht auch selber noch nehmen würde.“ Wenn die Kiste leer ist (oder sich über Tage nicht leert), sollte selbstverständlich sein, diese auch wieder zu entfernen – genauso sollte vermieden werden, Dinge bei Regen rauszustellen.
Tritt Schadstoff aus, wird es richtig teuer
Bei der Matratze oder Mikrowelle vor der Tür, selbst mit dem Hinweis „Noch funktionsfähig“ versehen, sieht der Sachverhalt deutlich anders aus. Denn hierbei handelt es sich um illegal abgestellten Sperrmüll – und darauf stehen Bußgelder. Für einzelne kleinere Gegenstände wie einen Stuhl werden 150 bis 500 Euro fällig, für eine Waschmaschine oder ein Bettgestell schon bis zu 1000 Euro. Richtig teuer werden neben größeren Müllablagerungen auch illegal abgestellte Elektrogeräte, aus denen Schadstoffe austreten können, wie Fernseher, Kühlschränke oder Leuchtstoffröhren. Hier werden bis zu 10.000 Euro fällig – so der Berliner Bußgeldkatalog.
Nichtsdestotrotz hat sich die Problematik des illegal abgestellten Mülls durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Inzwischen entsorgt die Stadtreinigung (BSR) jährlich mehr als 30.000 Kubikmeter illegalen Mülls im Stadtgebiet. Voraussichtlich ab März 2023 will die BSR in jedem Bezirk zwei monatliche Sperrmüllaktionstage anbieten, an denen man dann kostenlos seinen Sperrmüll abgeben kann.
Katharina Buri
Alternativen zur „Gratis“-Kiste
Wer seinen Dingen zu einem zweiten Leben verhelfen will, hat zahlreiche Möglichkeiten. Bei eBay Kleinanzeigen gibt es – neben der bekannten Verkaufsoption – eine große „Zu verschenken“-Abteilung, auch Tausch ist möglich. Gleiches gilt für die Nachbarschaftsplattform „nebenan.de“. Auch die BSR bietet online einen Tausch- und Verschenkmarkt an. Zudem gibt es eine nach Bezirken sortierte Übersicht karitativer Organisationen, die Spenden annehmen. Und schließlich kann gut erhaltenes Ausrangiertes in der NochMall, dem BSR-Gebrauchtwarenkaufhaus, abgegeben werden. Die Bahnhofsmission nimmt gut erhaltene Kleidung an. Auch Booksharing und Giveboxen sind eine Alternative zum Wegwerfen.
kb
Tausch- und Verschenkmarkt der BSR:
www.bsr.de/verschenkmarkt/Classifieds/List/Index.aspx
Spendenabgabe im Gebrauchtwarenmarkt NochMall:
www.nochmall.de/faq
Liste gemeinnütziger Organisationen, die Spenden annehmen:
www.bsr.de/spenden-statt-wegwerfen-21204.php
27.01.2023