Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) verkündet „gute Nachrichten für die Mieterstadt Berlin“. Im Jahr 2021 ist die Zahl der in Eigentum umgewandelten Mietwohnungen deutlich zurückgegangen.
Wurden im ersten Halbjahr 2021 noch 9704 Mietwohnungen in Einzeleigentum umgewandelt, so waren es im ersten Halbjahr 2022 nur noch 624. Das besagt der im Dezember 2022 veröffentlichte Umwandlungsbericht 2021 für die Berliner Milieuschutzgebiete. Auch außerhalb dieser 74 Gebiete wollten Eigentümer in der ersten Jahreshälfte 2022 nur 237 Wohnungen umwandeln.
Von einer „grundlegenden Wende“ spricht Andreas Geisel: „Die Instrumente greifen nun, um Mietwohnungen im Bestand in den kommenden Jahren wirksam zu schützen.“ Seit 2015 sind in Milieuschutzgebieten Eigentumsumwandlungen genehmigungspflichtig. Dies hatte aber nur eine geringe Wirkung, denn die Bezirksämter mussten Umwandlungen durchwinken, wenn die Antragstellenden zusagten, die Wohnungen sieben Jahre lang nur an die Mieterinnen und Mieter zu verkaufen. Mehr Erfolg brachte ab Herbst 2021 die Umwandlungsverordnung, die Berlin auf Grundlage des neuen Baugesetzbuch-Paragrafen 250 erlassen hat. Damit ist in der gesamten Stadt die Umwandlung von Mietshäusern mit mehr als fünf Wohnungen genehmigungspflichtig.
Jens Sethmann
www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/soziale_erhaltungsgebiete/umwandlungsverordnung.shtml
27.01.2023