Ein Marienfelder Mieter schlug seiner Hausverwaltung vor, auf dem zum Haus gehörenden Parkplatz Lademöglichkeiten für Elektroautos zu schaffen. Die Antwort war eine Kündigung seines Stellplatzes.
Im Juli kaufte Stefan Bohl* ein E-Auto und unterbreitete daraufhin seiner Hausverwaltung den Vorschlag, auf dem Parkplatz der Wohnanlage zwischen Malteserstraße und Hanielweg Ladestationen zu errichten – entweder durch eine Betreiberfirma, durch den Vermieter selbst oder auf eigene Kosten des Mieters.
Auf seine E-Mail mit dieser zukunftsträchtigen Idee erhielt er keine Reaktion. Bei einer telefonischen Nachfrage teilte man ihm drei Monate später lapidar mit, man werde seinen gemieteten Stellplatz zum Jahresende kündigen. Rechtlich lässt sich da nichts machen. Wenn der Stellplatz unabhängig von der Wohnung angemietet wurde, kann er ohne Begründung gekündigt werden.
Einer anderen Mietpartei wurde zur gleichen Zeit die Anmietung eines Stellplatzes für ihr neues E-Auto verweigert, obwohl mehrere Plätze frei waren. Das sprach sich in der Nachbarschaft herum. Einige, die mit dem Kauf eines E-Autos geliebäugelt hatten, blieben daraufhin weiter beim Verbrenner, um ihren Stellplatz nicht zu gefährden.
Die Bardt+Bardt Hausverwaltung streitet diese Vorgänge ab: „Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt entspricht nicht den Tatsachen“, erklärte Geschäftsführerin Mirjam Schultz dem MieterMagazin gegenüber. Nähere Erläuterungen wollte sie nicht abgeben.
„Die ablehnende Haltung des Vermieters gegenüber der Elektromobilität ist hier eindeutig erkennbar“, meint hingegen Stefan Bohl. „Es ist ärgerlich, dass ein Vermieter seine Meinung so durchdrücken kann.“ In Eigentumswohnanlagen gilt das genaue Gegenteil: Zur Förderung der Elektromobilität ist die Schaffung von Lademöglichkeiten seit 2020 eine „privilegierte Maßnahme“, die ein einzelner Wohnungseigentümer gegen alle anderen Miteigentümer durchsetzen kann.
Jens Sethmann
*Name geändert
30.01.2024