Zum 1. April wird aller Voraussicht nach der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft treten, sofern bis dahin alle Parlamente der 16 Bundesländer zugestimmt haben. Bei Redaktionsschluss Mitte Februar wurde lediglich Sachsen noch als unsicherer Kandidat gehandelt.
Im Kern steht die Höhe der Rundfunkgebühren fest. Zurzeit kostet Fernsehen monatlich 16,15 Euro (Grundgebühr 5,32 Euro inklusive Radio, zuzüglich Fernsehen 10,83 Euro). Künftig beträgt die Gebühr 17,03 Euro. Nach Auskunft der Sprecherin der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln, Hurst, wird sie erstmals mit Inkrafttreten des Staatsvertrages ab 1. April 2005 fällig, und zwar dann, wenn man ein „Fernsehgerät zum Empfang bereit“ hält – selbst wenn man damit nur DVDs schaut. Wer nicht zahlt, handelt ordnungswidrig.
Doch nicht allein die tatsächlich für Rundfunk und TV angeschafften Geräte sollen Gebühren kosten, sondern auch Computer, die ans Internet angebunden sind, weil damit ein TV-Empfang möglich ist. Die im bisherigen Staatsvertrag festgehaltene Ausnahme wird also beendet: „Das Moratorium für Internet-PCs fällt am 31. Dezember 2006“, so die GEZ-Sprecherin. Im darauf folgenden Jahr werden Computernutzer auch ohne Fernseher zur Kasse gebeten. Ist bereits ein Fernseher angemeldet, sind Computer als Zweitgeräte im Preis enthalten. „Mit einem Schlag steigen die Kosten des Internetzugangs, wenn neben der Onlinegebühr auch eine monatliche Fernsehgebühr von 17 Euro fällig wird“, heißt es beim Branchenverband Bitkom. PC mit TV-Karte sind übrigens schon seit jeher gebührenpflichtig.
Außerdem darf die GEZ künftig personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Schon jetzt werden Umzugsdaten der Einwohnermeldeämter an die GEZ übermittelt. Künftig aber kann sie auch Adressen einkaufen, etwa von Verlagen, welche die Daten ihrer Abonnenten von TV-Zeitschriften vermarkten: Gleicht die GEZ solche Abo-Adressen mit ihrem Bestand ab, dürfte der eine oder andere auffallen, der zwar die Zeitschrift liest, aber angeblich überhaupt kein Fernsehgerät besitzt.
Bezieher von Arbeitslosengeld II übrigens können sich – wie bisher Sozialhilfeempfänger oder Studenten – von den Gebühren befreien lassen.
alo
MieterMagazin 3/05
Ab April teurer: Rundfunk- und Fernsehgebühren
Foto: Rolf Schulten
26.04.2013