Auch wenn SPD-Bundestagsabgeordnete kürzlich versicherten, dass sich „95 Prozent der Bürger und 95 Prozent der Betriebe anständig benehmen“ – gerade bei der Wohnungsvergabe kommt es immer wieder zu Diskriminierungen ausländischer Mitbürger. Dabei hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin bereits 1990 jegliche Formen von Zuzugsbeschränkungen aufgehoben.
Die „bbg“ (Berliner Baugenossenschaft eG), die in Berlin über mehr als 6500 Wohnungen verfügt, scheint das von der Bundesrepublik unterzeichnete Internationale Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die EU-Richtlinie vom 19. Juli 2000 nicht zu kennen. Als Hasan Cönt, verheiratet, Vater von drei Kindern, für seine Familie im Sommer vergangenen Jahres eine neue, größere Wohnung suchte, bewarb er sich um eine leer stehende Vierzimmerwohnung im Haus Mariendorfer Damm 14. Als er bei der Verwaltung Süd-West der bbg vorsprach, teilte ihm die zuständige Bearbeiterin mit, dass diese Wohnung nicht an Ausländer vermietet würde. Hasan Cönt wandte sich an den Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg, der sich daraufhin schriftlich beim Vorstand der bbg beschwerte. Dessen Mitglied Robert Werner verwies in seiner Antwort auf den hohen Ausländeranteil in einzelnen Objekten der Genossenschaft – ohne die Wohnanlage 017, in die Familie Cönt einziehen wollte, auch nur zu erwähnen. Das Haus Mariendorfer Damm 14 wird bis auf einen Mieter türkischer Herkunft ausschließlich von deutschen Mietern bewohnt. Auch ein Treffen brachte keine Lösung. Inzwischen ist die Wohnung vermietet – an eine deutsche Familie. Familie Cönt ist weiter auf Wohnungssuche. Bleibt zu hoffen, dass hier das neue Antidiskriminierungsgesetz Abhilfe schafft – und dass auch die bbg jedem potenziellen Mieter die gleichen Chancen einräumt.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 3/05
Als Wohnungs- bewerber abgelehnt, weil sie Ausländer sind: Familie Cönt
Foto: Rolf Schulten
Türkischer Bund
in Berlin-Brandenburg e.V.,
Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin, Nuran Yiit,
Tempelhofer Ufer 21, 10963 Berlin
Tel. 61305328, Fax 61304310
www.tbb-berlin.de
Leitstelle gegen Diskriminierungen
beim Beauftragten des Senats für Integration und Migration,
Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin
Tel. 9017-2363
integrations beauftragter@ auslb.verwalt-berlin.de
03.08.2013