In einigen Bundesländern ist der Einbau von Rauchmeldern bereits Pflicht. Berlin zeigt in dieser Hinsicht wenig Ambitionen.
Vor dem Feuer kommt der Rauch: Die meisten Brandopfer sterben nicht durch die Flammen, sondern durch die zuvor entstehenden dichten Rauchwolken und giftigen Gase. Deshalb macht es durchaus Sinn, einen Rauchmelder in der Wohnung zu installieren – trotz des jüngsten Skandals um nicht funktionsfähige Billiggeräte aus Fernost (MieterMagazin 1+2/05, Seite 9: „Plagiate im Umlauf“).
Gesetzlich vorgeschrieben sind sie in Deutschland nicht, anders als etwa in Skandinavien oder den USA. In einzelnen Regionen der Republik sieht man aber inzwischen ein, dass es zumindest einen Versuch wert wäre. So hat gerade Schleswig-Holstein seine Landesbauordnung geändert. Wohnungen müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren „mindestens einen Rauchwarnmeldern haben“. Dies gilt auch für den Bestand: Eigentümer sind verpflichtet, ihre Objekte bis zum 31. Dezember 2009 damit auszurüsten, beschloss der Landtag mit Wirkung zum Januar 2005 (§ 52,7 Landesbauordnung).
Damit folgten die Norddeutschen den Beispielen von Rheinland-Pfalz (Vorschrift seit Januar 2004) und Saarland (Juni 2004). Auch in Niedersachsen rührt sich was. Pressemeldungen zufolge hat die SPD-Landtagsfraktion jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht mit dem Ziel, ebenfalls bis zum Jahr 2009 für alle Wohnungen des Flächenlandes Rauchwarnmelder vorzuschreiben. Hamburg ist ebenfalls im Boot. Dort plant man die Nachrüstung bis 2015 vorzuschreiben, so das Hamburger Abendblatt Anfang Februar.
In Berlin ist man noch nicht so weit (wir berichteten mehrfach). Die aktuelle Landesbauordnung jedenfalls setzt nicht auf diese Vorschrift. „Unsere Anträge dazu wurden abgelehnt“, erzählt die Abgeordnete Claudia Hämmerling von Bündnis 90/Die Grünen. „Unter dieser Regierungskoalition“ sehe sie auch „keine Chance“, eine Rauchmelderpflicht durchzusetzen.
Allenfalls lokal gibt es Initiativen. So haben die Abgeordneten von Charlottenburg-Wilmersdorf im August 2004 den Beschluss gefasst, zu prüfen, in welchen Kitas und Schulen ein Rauchmeldesystem installiert werden könnte. Ergebnis: Fünf Schulen haben es, weitere 58 Schulen sowie 48 Kitas sind nachzurüsten – das wäre immerhin ein Anfang.
alo
MieterMagazin 3/05
Rauchmelder retten Leben, doch in Berlin gibt es keine Pflicht zum Einbau
Foto: Kerstin Zillmer
06.11.2016