Der Senat hat im Dezember vergangenen Jahres einen neuen „Katalog der Ordnungswidrigkeiten“ verabschiedet. Penibel ist dort aufgelistet, für welche Ordnungswidrigkeit Berliner Polizisten wie viel Verwarnungsgeld kassieren dürfen. Diese hätten viel zu tun, wenn sie genau hinschauen und jeden Verstoß ahnden würden. Denn aufgelistet sind dort mehrere hundert Alltagsdelikte.
Taxifahrer, Hundebesitzer und andere wären arm dran, wenn sie für jede Ordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen würden, die sie begehen. 35 Euro Verwarnungsgeld beispielsweise dürfen Polizisten von einem Hundebesitzer bei „Unterlassung der unverzüglichen Beseitigung der Verunreinigung der Gehwege durch Hundefäkalien“ kassieren. Wer als Fahrer eines Nichtrauchertaxis in seiner Droschke raucht, läuft ebenso Gefahr, mit 35 Euro zur Kasse gebeten zu werden wie einer, der „Fahrpreisquittungsvordrucke“ verwendet, die „nicht der Ordnungsnummer der Taxe entsprechen“. Wer sich zum „Alkoholverzehr außerhalb zugelassener Schankflächen auf öffentlichen Straßen niederlässt oder dort nächtigt“, käme bei tatsächlicher Ahndung seines Vergehens mit fünf Euro vergleichsweise günstig weg.
Wie oft Polizisten wegen solcher und ähnlicher Delikte tatsächlich tätig werden, ist nicht dokumentiert. Weder das Statistische Landesamt noch die Senatsverwaltung führen darüber Statistiken. Meist greift die Polizei in Fällen wie den beschriebenen nicht ein, sondern schaut eher weg. „Mit ihren originären Aufgaben wie der Kriminalitätsbekämpfung und der Ahndung von Verkehrsverstößen ist die Polizei vollauf ausgelastet“, sagt Christine Rother, Mitarbeiterin der Pressestelle der Berliner Polizei.
Volker Wartmann
MieterMagazin 3/05
Laut Katalog eine Ordnungswidrigkeit: Zechen auf der Straße
Foto: Rolf Schulten
26.04.2013