Aus dem Bestand der Wohnungsbaugesellschaft Marzahn hat die städtische DEGEWO zum Jahresanfang fast 4000 Wohnungen an einen großen niederländischen Baukonzern, die Volker Wessels-/Reggeborgh-Gruppe, verkauft. Die DEGEWO verstößt dabei erneut gegen die Privatisierungsgrundsätze des Senats.
Das neue Jahr war gerade erst ein paar Tage alt, als bei den Mietern ein Schreiben der Wohnungsbaugesellschaft Marzahn einging, mit dem der Verkauf der betreffenden Wohnungen mitgeteilt wurde. Als Grund für den Verkauf der Sechs-, Elf- und 21-Geschosser in verschiedenen Lagen Marzahns nennt DEGEWO-Chef Bielka den Konsolidierungszwang seines Marzahner Tochterunternehmens. Über den Mieterschutz werden die knapp 4000 Betroffenen im Cecilienviertel, am Murtzahner Ring, in der Bärensteinstraße, der Mehrower Allee, dem Blumberger Damm und der Allee der Kosmonauten nur mit wenigen Worten informiert. Dies, so Reiner Wild vom Berliner Mieterverein, sei umso bedauerlicher, weil die DEGEWO erneut die Privatisierungsgrundsätze des Senats, dem DEGEWO-Chef Bielka bis vor kurzem selbst als Staatssekretär angehörte, missachtet. Danach hätten den Mietern die im Kaufvertrag vereinbarten Schutzrechte als Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag angeboten werden müssen. Dies ist nicht erfolgt.
Gegenüber dem Berliner Mieterverein teilte Bielka mit, dass die zum Zeitpunkt des Verkaufs in den Häusern wohnenden Mieter auf Dauer vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs und Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung geschützt seien. Luxussanierungen seien für diese Mieter zu „vermeiden“, wobei ausdrücklich die Umstellung von Ofen- auf Zentralheizung, der Einbau von Isolierglasfenstern, Wasser- und Energiesparmaßnahmen, die Modernisierung der Bäder und der Anbau von Balkonen ausgenommen werden. Dies seien keine Luxusmodernisierungen im Sinne des Kaufvertrages. Der Erwerber hat sich verpflichtet, die Schutzregeln auch an Rechtsnachfolger weiterzugeben. Was sich genau mit dem neuen Eigentümer ändern wird, bleibt für die Mieter abzuwarten.
MM
MieterMagazin 3/06
Wohnungsverkauf in Marzahn: Erneut hat die DEGEWO die Privatisierungsgrundsätze missachtet
Foto: Rolf Schulten
Ein Auszug aus dem Kaufvertrag kann telefonisch (Tel. 22626-119) oder schriftlich beim Berliner Mieterverein angefordert werden.
31.07.2013