Zurzeit werden in Deutschland mehr als 15 Millionen Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen – zumeist Holz – betrieben. Aufgrund der hohen Gas-, Öl- und Strompreise wächst ihre Zahl sprunghaft. Damit steigen auch die Feinstaubemissionen. Eine Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung soll Abhilfe schaffen.
2005 pusteten Kamin- und Kachelöfen, offiziell „Einzelraumfeuerungsanlagen“ genannt, etwa 24.000 Tonnen gesundheitsgefährdenden Feinstaub in die Luft. Die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung soll nun die rechtlichen Grundlagen für eine spürbare Verringerung des Feinstaubausstoßes der kleinen Holzfeuerungsanlagen schaffen. Sie wird voraussichtlich für alle Anlagen ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung gelten (bisher: ab 15 Kilowatt beziehungsweise 11 Kilowatt für Öl- und Gasheizungen). Bereits genutzte Kachelöfen und Kaminöfen sind zeitlich gestaffelt nachzurüsten, um den Grenzwert der Stufe 1 von 100 Milligramm Feinstaub je Kubikmeter Abluft einzuhalten. Die Übergangsfristen sind moderat, sie beginnen 2015 und enden 2025 (siehe Tabelle). Die technische Lebensdauer eines Großteils der Öfen ist dann ohnehin überschritten.
Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen sollen Bestandsschutz haben. Für größere Holzheizungsanlagen gelten gesonderte Übergangsfristen.
Moderne Anlagen, wie Pelletheizungen mit dem Blauen Engel, halten die im Entwurf der neuen Verordnung geforderten Werte bereits heute ein. Ab 2015 müssen neue Heizungsanlagen dann generell dem Grenzwert der Stufe 2 (20 Milligramm Staub pro Kubikmeter Abluft) entsprechen.
Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollten bereits jetzt auf die Qualitätssiegel DINplus und Blauer Engel und das EFA-Siegel achten und vom Verkäufer eine Typenbescheinigung verlangen, die dokumentiert, dass die Anlage die Grenzwerte der Stufe 1 einhält. Betreiber können vom Schornsteinfegermeister auch vor Ort prüfen lassen, ob ihre Feuerungsanlage den Grenzwerten entspricht. Filtersysteme für die Nachrüstung stehen zur Verfügung.
Rainer Bratfisch
Tabelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
MieterMagazin 3/08
12.07.2013