Weil im Keller kein Raum für Räder vorgesehen ist, der Abstellraum voll belegt ist, oder man am Abend keine Lust mehr hatte, das Fahrrad in den Keller zu tragen, bleibt meist nur der Hof als Abstellfläche. Dort ist auch ein guter Platz für den Drahtesel – wenn der Vermieter es denn so einrichtet.
Professionelle Hersteller für Fahrradabstellanlagen gibt es eine Menge. Und: Die Aufstellung einer solchen Anlage im Hinterhof ist auch keine kostspielige Angelegenheit. „Leider werden oft die billigsten Ausführungen von Fahrradständern für den Hof ausgesucht“, sagt Roland Huth vom Bundesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). „Wenn das Fahrrad nur mit dem Vorderrad in den Ständer eingestellt wird, ist es an der empfindlichsten Stelle stabilisiert. Das hat zur Folge, dass die Felge leicht verbiegt.“ Die Reparatur des Rades, das neue Einspeichen der Felge, ist dann teuer.
Die Platzsparer
Gibt der Vermieter nur wenig mehr Geld aus, hat er hinterher einen aufgeräumten Hof und der Mieter ein sicher angeschlossenes Fahrrad. Die günstigsten Ausführungen kosten etwa 50 Euro pro Stellplatz. „Zu beachten ist, dass der Mindestabstand zwischen den eingestellten Fahrrädern bei ebenerdiger Aufstellung mindestens 70 Zentimeter beträgt. Damit ist gewährleistet, dass sich die Lenker nicht in die Quere kommen. Werden die Räder abwechselnd hoch und tief eingestellt, sind 50 Zentimeter ausreichend“, sagt Huth.
Der ADFC hat eine Reihe von Modellen getestet. Es wurde beispielsweise untersucht, ob sich Kinderräder oder Fahrräder mit unterschiedlichen Lenkern nebeneinander einstellen lassen. Für die Aufstellung in Höfen empfiehlt Wilhelm Hörmann vom ADFC zwei Modelle: den Beta Focus XXL von Orion Bausysteme in Biebenheim und den Genius L15 vom Hersteller Langer in Langelsheim. Bei beiden Modellen ist eine platzsparende Einstellung von hoch und tief möglich. „Bei den Modellen sind die Kriterien Diebstahlschutz, Standsicherheit und gute Zugänglichkeit erfüllt.“ Es gibt unterschiedliche Ausführungen, mit einseitiger und doppelseitiger Einstellmöglichkeit und verschiedene Materialverarbeitungen wie Verzinkung oder Lackierung sowie eine Ausführung in Edelstahl.
Eine ganz besondere Variante der Abstellanlage kommt aus Berlin: „Wir empfehlen den Kreuzberger Bügel“, sagt Benno Koch, der Vorsitzende des ADFC Berlin. Der Kreuzberger Bügel ist nach dem Stadtteil benannt, wo er Anfang der 1990er Jahre zum ersten Mal aufgestellt wurde. Er wird fest im Boden verankert. Der U-förmige Bügel ist so lang wie das Fahrrad und meist noch mit einer Querleiste versehen. So ist das Anschließen des Fahrrades am Rahmen immer möglich. Das Material und das Einlassen in den Boden kosten pro Stellplatz etwa 70 Euro.
Ein Rechtsanspruch auf einen Abstellplatz für das Fahrrad besteht nicht. Gleichwohl: Das Amtsgericht Menden entschied im März 2007 (WuM 2007, Seite 190), dass eine Mietminderung in Höhe von 2,5 Prozent wegen des Entzugs des Fahrradkellers gerechtfertigt sei. Die Mitbenutzung des Kellers war der Klägerin zugesagt worden.
Michaela Maria Müller
MieterMagazin 3/08
Wie es ist …
Foto: Christian Muhrbeck
… und wie es sein könnte
Foto: Firma Orion
Weitere Informationen:Geschäftsstelle des
Berliner ADFC e.V.,
Brunnenstraße 28, 10119 Berlin,
Telefon 4484724
Wissenswertes
Bauordnung: Zwei Stellplätze pro Haushalt
Die Berliner Bauordnung sieht vor, dass bei neuen Bauvorhaben ein „gut zugänglicher Abstellraum“ oder Abstellanlagen für Fahrräder in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden. Die Bauherren können diese Auflage aber umgehen. Durch die Zahlung eines Ablösebetrages an die Senatsverwaltung wird der Bau einer Abstellanlage für Fahrräder auf die öffentliche Hand abgewälzt. Das Geld für die Ablöse fließt in die jeweilige Bezirkskasse, wo es für die Errichtung von Abstellanlagen auf öffentlichem Raum verwendet wird. Bis zu 90 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten für die Fahrradstellplätze muss der Bauherr als Ablösebetrag bezahlen. Pro Wohnung sind unabhängig von der Größe zwei Fahrradstellplätze verbindlich. Dabei wird ein Unterschied gemacht: Befindet sich das Grundstück innerhalb des S-Bahn-Ringes, ist ein höherer Ablösebetrag zu entrichten als außerhalb.
mmm
24.11.2015