Wenn der Mietvertrag von mehreren Mietern gemeinsam geschlossen wurde und später einer der Mieter aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte, ist das nur möglich, wenn eine einvernehmliche Vertragsänderung mit dem Vermieter getroffen wird.
Ein einseitiger Änderungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn sich einer der Mieter dauerhaft nicht mehr in der Wohnung aufhält. Wichtig ist es, bei einer solchen vom Mieter gewünschten Vertragsänderung darauf zu achten, dass bei dieser Gelegenheit nicht auch noch andere Vertragsbestandteile zu Lasten des verbleibenden Mieters geändert werden. Andernfalls könnte die Vertragsänderung möglicherweise teuer werden.
mr
MieterMagazin 3/10
28.03.2013