Immer wieder haben Gerichte aller Instanzen über Lärm zu befinden, der durch Kinder verursacht wird. Bisher wurde dabei Kinderlärm mit dem Lärm von Autos oder Presslufthämmern gleichgesetzt. Lebensäußerungen von Kindern, und seien sie bisweilen auch etwas laut, gelten nun aber in Berlin nicht länger als Lärm.
In Berlin musste im Jahre 2008 eine Kindertagesstätte umziehen, weil ein Nachbar gegen den von ihr ausgehenden „Lärm“ geklagt und Recht bekommen hatte. Solche Klagen sind künftig nicht mehr Erfolg versprechend. Das Landesimmissionsschutzgesetz wurde Mitte Februar 2010 in diese Richtung vom Land Berlin geändert.
Dort heißt es jetzt unmissverständlich: „Störende Geräusche, die von Kindern ausgehen, sind als Ausdruck selbstverständlicher kindlicher Entfaltung und zur Erhaltung kindgerechter Entwicklungsmöglichkeiten grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar.“ Als Kinder gelten dabei Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Selbstverständlich entbindet das neue Gesetz die Eltern nicht davon, ihre Kinder zur Rücksichtnahme zu erziehen.
Für Senatorin Katrin Lompscher (Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz) ist die Gesetzesänderung ein „politisches Signal zu mehr Toleranz für Kinder“. Die Grünen erwarten jetzt weitere Rechtsänderungen, zum Beispiel der bundesweit geltenden Sportanlagenverordnung und der Baunutzungsverordnung, um auch die Akzeptanz von Bolz- und Sportplätzen und Kita-Standorten in Wohngebieten zu erhöhen.
Vermieter kritisieren das neue Gesetz – für sie ist die Änderung „ein falsches Signal“ und birgt „reichlich Sprengstoff“ (Die Wohnungswirtschaft 10/2009).
Aber es gibt auch andere Stimmen: Irina Herz, Leiterin des Kundenzentrums Süd des Wohnungsunternehmens Degewo, begrüßt die Gesetzesänderung.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 3/10
Dass Kinder manchmal laut sind, gehört zu ihrer natürlichen Entwicklung
Foto: Christian Muhrbeck
28.03.2013