Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelsätze für Hartz IV neu berechnet werden müssen, dürfte der Bundesregierung noch einiges Kopfzerbrechen bereiten. Denn damit wird auch die geplante Pauschalierung der Unterkunftskosten in Frage gestellt.
Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 entschieden, dass die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II gegen das Grundgesetz verstoßen, weil die Höhe der Leistungen nicht sachgerecht ermittelt worden sei. Statt den spezifischen Bedarf eines Kindes zu ermitteln, wurden die Sätze pauschal vom Erwachsenenbedarf abgeleitet. Außerdem mahnten die Richter an, dass es künftig in Härtefällen auch Sonderleistungen geben muss. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte das Urteil: „Insbesondere die Leistungen für Kinder müssen angehoben und neu berechnet werden“, forderte der Direktor des DMB, Lukas Siebenkotten. Gleichzeitig warnte er davor, für die Kosten der Unterkunft beziehungsweise der Energie- und Nebenkosten – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – Pauschalen einzuführen. Bisher werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Zwar haben die Kommunen bestimmte Obergrenzen für die Angemessenheit der Miete festgelegt, doch diese haben keinen Gesetzescharakter – in der Praxis ein entscheidender Unterschied. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass die freihändige Festsetzung von Leistungen unzulässig ist“, so Siebenkotten.
Birgit Leiß
MieterMagazin 3/10
Urteil der „roten Roben“: Die Hartz-IV-Sätze müssen neu berechnet werden
Foto: wiki.piratenpartei.de
28.03.2013