Die Bauordnung für Berlin wird geändert. Unter anderem soll Werbung im Stadtraum wieder beschränkt werden. Der Senat dreht damit seine eigene Liberalisierung zurück. Das wäre allerdings auch für andere Paragraphen der Bauordnung wünschenswert.
Werbung an Gebäuden ist ein gutes Geschäft. Großflächige Werbung an Baugerüsten, ohne dass hinter den Riesenpostern überhaupt Bauarbeiten stattfinden, sorgten in den letzten Jahren aber für Unmut. Auch an Wohnhäusern wurden Werbebanner aufgehängt, die tagsüber die Wohnungen verdunkeln und nachts eventuell sogar hell angestrahlt werden. Der Werbewildwuchs war verursacht worden durch die Liberalisierung der Bauordnung von 2005, die Reklame völlig genehmigungsfrei stellte.
Jetzt korrigiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihren Fehler und dreht das Rad zurück: Großflächige Werbung muss wieder von der bezirklichen Bauaufsicht genehmigt werden und darf grundsätzlich höchstens sechs Monate lang hängen. Die Werbemotive dürfen auch nicht mehr „verunstaltend“ wirken.
Der Senat hat die Novellierung der Bauordnung jedoch nicht genutzt, um den Abriss von Gebäuden wieder genehmigungspflichtig zu machen. Seit 2005 können Häuser abgerissen werden, ohne dass die Behörden darauf Einfluss nehmen können. Dringend benötigter preiswerter Wohnraum ist dadurch schon vernichtet worden.
Die neue Bauordnung schreibt auch vor, dass Müllschlucker bis Ende 2013 stillgelegt werden müssen, wenn sie – wie fast alle – keine Abfalltrennung zulassen. Außerdem sollen Energiesparmaßnahmen erleichtert werden: So muss man etwa das Anbringen einer Wärmedämmung an Außenwänden nicht mehr den Baubehörden anzeigen.
Jens Sethmann
MieterMagazin 3/10
Großwerbung muss künftig wieder von den Berliner Bezirksämtern abgesegnet werden
Foto: Jens Sethmann
28.03.2013