Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können ab 2007 wieder all jene ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, die für ihren Betrieb zwar Büroarbeit erledigen müssen, aber dafür dort keinen Arbeitsplatz haben.
Für viele Steuerzahler ist das eine gute Nachricht: Es kann ein häusliches Arbeitszimmer wieder deutlich leichter steuerlich geltend gemacht werden. Bis zu 1250 Euro lassen sich absetzen, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“ – eine Regelung, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 (Aktenzeichen 2 BvL 13/09) nun im Jahressteuergesetz festgeschrieben ist und die rückwirkend zum 1. Januar 2007 für alle noch offenen Veranlagungen gilt. Damit bekommen auch all jene Betroffenen nachträglich Geld vom Finanzamt zurück, die seit 2007 gegen die Streichung der Vergünstigung Einspruch eingelegt hatten.
Von der jetzigen Regelung profitieren vor allem Berufsgruppen wie Lehrer, Handelsvertreter oder Außendienstmitarbeiter, also Beschäftigte, die viel Büroarbeit daheim erledigen müssen, weil ihnen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung stellt. Hat ein Lehrer dagegen sein eigenes Büro in der Schule, kann er sein Arbeitszimmer zu Hause auch weiterhin nicht steuerlich geltend machen. Ebenso bringt der Schreibtisch im Wohnbereich, der Küche oder dem Schlafzimmer keine Vergünstigungen. Mit dem neuen „Steuerrecht des häuslichen Arbeitszimmers“ ist nun eine steuerrechtliche Berg- und Talfahrt beendet. Ob sie allerdings in Zukunft Rechtsstreitigkeiten nachhaltig vermeiden hilft, bleibt erst einmal abzuwarten. Wer Erfahrungen mit dem Steuerrecht hat, weiß auch, dass vor Finanzgerichten durchaus darüber gestritten wird, ob wirklich kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – und was im Einzelfall denn überhaupt ein Arbeitsplatz ist.
Rosemarie Mieder
MieterMagazin 3/11
Bis zu 1250 Euro jährlich kann man für das Arbeitszimmer zu Hause steuerlich geltend machen
Foto: Christian Muhrbeck
26.03.2013