Die Schneeberäumung auf dem Balkon obliegt dem Mieter. Er muss dafür sorgen, dass eine vorhandene Balkonentwässerung funktionstüchtig bleibt. Kommt es trotz üblicher Sorgfalt zu Verstopfungen, so ist der Vermieter sofort zu unterrichten, damit Folgeschäden, etwa an den darunter gelegenen Wohnungen, vermieden werden.
Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 1986 (61 S 379/85) „sind Mieter grundsätzlich in Bezug auf die Mietsache obhutspflichtig, woraus ihre Verpflichtung folgt, dafür Sorge zu tragen, dass Regenwasser von ihrem Balkon abfließen kann. Verstopfungen des Balkonabflusses haben sie unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, das Abflusssieb haben sie regelmäßig zu säubern.“
mr
MieterMagazin 3/11
21.12.2016