Der Bundestag hat die Anträge abgelehnt, mit denen die Fraktionen von SPD und Grünen eine gesetzliche Neuregelung der Maklerprovisionen wollten.
Nach Schätzungen des Immobilienverbands IVD wird jede dritte Mietwohnung in Deutschland durch einen Makler vermittelt – bei 2,5 Millionen Neuverträgen jährlich sind das über 800.000 Wohnungen. Wo die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt knapp ist, kommen Mieter an einem Makler kaum vorbei. Und die fällig werdende Provision zahlen sie auch dann, wenn der Vermieter den Makler mit der Vermittlung beauftragt hat, denn es herrscht Vertragsfreiheit, die bei knappem Angebot bekanntlich zu Lasten des Nachfragenden geht.
Diese Situation wollten SPD und Grüne ändern. Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollte künftig die Maklercourtage jeweils zur Hälfte vom Mieter und Vermieter getragen werden. Der Antrag der Grünen sah vor, dass die Provision derjenige übernimmt, der den Makler beauftragt („Wer bestellt, bezahlt“). Beide Anträge wurden von der CDU/FDP-Mehrheit des Bundestages abgelehnt. Nach deren Ansicht hätte eine solche Regelung in die Vertragsfreiheit ungerechtfertigt eingegriffen und regionale Unterschiede des Wohnungsmarkts in Deutschland außer acht gelassen.
Mit gleicher Begründung hatte zuvor auch der Immobilienverband IVD gegen eine Neuregelung argumentiert. IVD-Chef Jens-Ulrich Kießling verstieg sich dabei sogar zu der Scheinheiligkeit, dass die von der SPD angeregte Fifty-Fifty-Regelung „Mietern und Käufern Kosten auferlegen würde, die sie unter normalen Marktbedingungen nicht zu tragen brauchten.“ Die angesprochenen „normalen Marktbedingungen“ sind allerdings auf dem Wohnungsmarkt graue Theorie, wie man beim Deutschen Mieterbund weiß. DMB-Pressesprecher Ulrich Ropertz: „Städte und Regionen, in denen heute schon Vermieter die Makler-Courtage bezahlen, sind mir in Deutschland nicht bekannt.“
Udo Hildenstab
MieterMagazin 3/11
Bei den Maklerprovisionen bleibt alles beim Alten – das Nachsehen haben die Mieter
Foto: Christian Muhrbeck
16.07.2018