Hinweis: Angekündigter Text über Rundfunkgebühren
Der auf der Titelseite des letzten MieterMagazin (1+2/2012) angekündigte Beitrag „Rundfunkgebühren: Erweiterte Lizenz zum Schnüffeln“ musste technisch bedingt aus dem MieterMagazin genommen werden. Die Titelseite war bereits im Druck. Sie finden diesen Beitrag auf Seite 26 dieser Ausgabe.
Wir bitten um Entschuldigung.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 11/2011, Seite 4, Leserbrief von F. Wengler
Und es geht doch …
F. Wengler hat Recht. Am 15. September 2011 waren es 40 Jahre, in denen ich die komfortable Entsorgung meines Restmülls per Müllschlucker genutzt habe. Und ich habe, anders als in der Bildunterschrift behauptet, ohne Probleme die Mülltrennung vorgenommen. Der Artikel zeugt tatsächlich von völliger Unkenntnis des Gegenstandes. So wird die Mülltrennung wie schon zuvor im Abgeordnetenhaus zu einem technischen Problem hochstilisiert.
Zu den Kosten: Laut Berliner Betriebskostenübersicht 2011 betrugen die Kosten der Müllbeseitigung zwischen 0,09 und 0,21 Euro pro Quadratmeter monatlich, meine Abrechnung 2009 weist exakt 0,094 Euro pro Quadratmeter für die gesamte Müllbeseitigung aus.
Zu den Bränden: In der offiziellen Argumentation wurde von durchschnittlich acht Bränden in Müllschluckern pro Jahr gesprochen. Nur gut, dass bei 1700 Wohnungsbränden im Jahr niemand auf die Idee gekommen ist, alle Wohnhäuser abzureißen.
Die Beseitigung der Müllschlucker hätte doch auch zur Folge, dass künftig der Müll aus der Wohnung per Fahrstuhl in die untere Ebene transportiert werden müsste. Hat denn schon jemand mal berechnet, wie viel mehr Energie durch die zusätzliche Nutzung des Fahrstuhls benötigt wird? Was das kostet? Wie das die Umwelt belastet? Und wer denkt an die Alten?
H. Reinhardt, 10319 Berlin
Es gibt sicher Beispiele, wo die Mülltrennung trotz Müllschluckern gut funktioniert. Mit einer entsprechenden Äußerung wird im betreffenden MieterMagazin-Beitrag auch der Sprecher der Degewo zitiert. Alle Erfahrungen zeigen aber, dass es in der Regel anders aussieht. Nach einer 2009 durchgeführten Untersuchung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird bei Mietern in Großwohnanlagen mit Müllabwurfschächten deutlich mehr Restmüll entsorgt als in anderen Großwohnsiedlungen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Standorte mit den Recycling-Containern häufig schlecht zu erreichen sind. Auch die Kosten sind fast immer höher, nicht nur wegen des höheren Restmüllaufkommens, sondern weil nach Auskunft der BSR Abfuhr und Wartung der Anlagen aufwendiger sind. Ausnahmen bestätigen die Regel. Allerdings geben wir zu bedenken, dass die im unteren Durchschnitt liegenden Betriebskosten ohne Müllschlucker noch niedriger ausfallen könnten. Hochhäuser weisen typischerweise für viele Betriebskosten sehr niedrige Werte auf.
Das MieterMagazin ist sich bewusst darüber, dass die Stilllegung der Müllschlucker für viele Mieter einen Komfortverlust bedeutet. Kosten- und Umweltaspekte fallen aber stärker ins Gewicht. Die öffentlich-rechtliche Seite ist jedoch zu trennen von der mietrechtlichen. Mieter, die ihre Rechte geltend machen wollen, weil der vertraglich vereinbarte Müllschlucker weggefallen ist, werden vom Berliner Mieterverein selbstverständlich unterstützt.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/2012, Seite 24, Birgit Leiß:
„Sicherheit von Aufzügen – Fehlerquelle Mensch“
Ein Aufzug ist kein Fahrstuhl
Als ehemaliger Feuerwehrmann habe ich Ihren Artikel aufmerksam gelesen. Ich kann den Aussagen des LAGetSi-Mitarbeiters nur voll zustimmen. Allerdings sollten Sie sich zu dem Begriff Aufzug „durchringen“. Die Überschrift ist ja völlig korrekt, aber bereits in Zeile drei heißt der Aufzug dann Fahrstuhl. So geht es weiter, bis Sie sich auch noch zum Begriff Lift hinreißen lassen. Nicht nur die Herstellerfirmen (Aufzughersteller), sondern auch die Fahrstuhlhersteller (Krankenfahrstuhlhersteller) wären erfreut über eine korrekte Bezeichnung ihrer Produkte.
E. Hempel per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 12/2012, Seite 7, Rainer Bratfisch:
„Lärm – Die Städte sind zu laut“
Fragwürdiges Ranking
Das MieterMagazin hat des Öfteren sachkundig und engagiert zur Problematik des Lärms in unseren Städten Stellung genommen. Umso mehr verwundert es, dass die Tagung von Umweltbundesamt, Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) und Berliner Senatsverwaltung „Lärm in der Stadt“ im November 2011 lediglich zum Anlass genommen wird, auf das methodisch fragwürdige Städtelärmranking der Geers-Stiftung hinzuweisen. Der Anteil der mit Pegeln über 55 dB(A) belasteten Fläche sagt nichts über die tatsächliche Lärmbelastung der Bevölkerung aus. Wenn denn Städtelärmranking, dann doch eher auf der Basis einer Bewertung der Lärmaktionspläne der Städte (Ziele der Lärmaktionsplanung, Umfang der Bürgerbeteiligung, Minderungsmaßnahmen, Umsetzungsfristen et cetera).
M. Jäcker-Cüppers per E-Mail
MieterMagazin 3/12
31.03.2013