Die auf dieser Seite abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 1+2/2013, Seite 6, Rainer Bratfisch: „Staatlicher Rundfunk – Verein mit Zwangsmitgliedschaft für alle“
Langjährige Lüge entlarvt
Da der Rundfunkbeitrag nicht auf Personen, sondern auf Wohnungen erhoben wird, handelt es sich um eine Wohnungssteuer oder Betriebsstättensteuer – steuerjuristisches Neuland. Aber immerhin ist die damit mehr als 60 Jahre irreführende, verschleiernde Bezeichnung als „Gebühr“ nunmehr von Staats wegen offiziell als Lüge entlarvt worden.
D. Szostak per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 1+2/2013, Seite 6, Rainer Bratfisch: „Staatlicher Rundfunk – Verein mit Zwangsmitgliedschaft für alle“
Viele Behinderte nicht befreit
Ihr Artikel zum Rundfunkbeitrag ab Januar 2013 enthält eine Falschaussage hinsichtlich des Personenkreises, der von der Zahlung befreit ist. Schwerbehinderte, deren Ausweis das Merkmal „RF“ enthält, sind nicht befreit, sondern müssen 5,99 Euro zahlen.
C. Nicoleit per E-Mail
MieterMagazin-Leserin Nicoleit hat recht: Blinde oder wesentlich sehbehinderte, hörgeschädigte oder gehörlose sowie behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung wenigstens 80 Prozent beträgt, zahlen ein Drittel des Rundfunkbeitrages. Befreit von der Beitragspflicht sind lediglich taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/2013, Seite 6, Rainer Bratfisch: „Müllentsorgung – Gelb und Orange gehen Hand in Hand“
Sieg der Unvernunft
Hand in Hand? Bei der orange-gelben Tonne hat nur einer gewonnen: die Unvernunft und damit die BSR. Vor einem halben Jahr war das Thema schon mal im MieterMagazin, damals als „Gelbe Tonne minus“ beklagt. Die Gründe von damals, die gegen das von der BSR erzwungene Verfahren sprachen, sind noch immer die gleichen. Der Aufwand, sich umwelt- und gesetzestreu zu verhalten, ist gewachsen. Er ist teilweise so groß, dass man davon ausgehen kann, dass viele sich um die Regeln einen Teufel scheren werden. Da wird dann der Eimer mit dem Farbrest eben in den Restmüll wandern, genauso wie die in die Recyclinghöfe zu bringenden Teile. Den Farbrest, wie andere Chemikalien, kann man eh nicht auf jedem Recyclinghof abgeben. Die Vorgaben der ALBA/BSR-Vereinbarung sind nicht durchsetzbar. Und weil das so ist, hätten Politiker, die sachlich und nicht ideologisch motiviert sind, da für Nachbesserung sorgen müssen.
F. Widmann per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 1+2/2013, ab Seite 25, Jens Sethmann: „Spezial – der Soziale Wohnungsbau zwischen Ausstieg und Neuanfang“
Ein großer Sack verfehlter Politik
Nach meiner Erinnerung lagen die „Kostenmieten“ Anfang der 80er Jahre noch höher als von Ihrem Autor ermittelt, nämlich nach Ablauf der 15 Jahre Subventionierung bei 28 DM kalt ohne Betriebskosten – die Aussagen aus Senatskreisen dazu hießen damals: wenn nach 15 Jahren die Mieten nicht bezahlbar sind, muss eben weiter subventioniert werden.
Aber das ist ja eigentlich nur eine Kleinigkeit im großen Sack einer verfehlten Wohnungspolitik. Ich wünsche mir, dass Sie die Berliner Wohnungspolitik weiter aufmerksam verfolgen, nicht nur die Ankündigungen der zuständigen Senatoren, sondern auch die Verfolgung der angekündigten Projekte, zum Beispiel dem von Frau Junge-Reyer, die zulässigen Mieterhöhungen unterhalb von 20 Prozent alle drei Jahre zu deckeln. Und wenn Sie den Baustaatssekretär Gothe mit der Aussage zitieren, Berlin sei schon dabei, sich die Beispiele anderer deutscher Städte anzusehen, könnten Sie das ruhig mit Fragezeichen versehen. Was das Beispiel Hamburg anbelangt: Ich finde, dass es sich so anhört wie im alten West-Berlin. Und interessant wäre ja die Aussage, wie sich die Mieten nach den 15 Jahren Förderung gestalten, wie also in Hamburg die „Kostenmieten“ aussehen – und eigentlich gilt diese Frage auch für München und Köln. Wenn die Kommune nicht selbst baut und die Wohnungen nicht selbst und gut bewirtschaftet, sondern wenn Privatunternehmen bauen, fallen die Mieter nach 15 beziehungsweise 25 Jahren in das große Loch des „Wohnungsmarktes“ – und 15 Jahre vergehen schnell. Ich fände es schön, wenn in diesen Fällen auch gesagt wird, wie in dem Artikel über das Kottbusser Tor, welche Mieten von den Sozialämtern noch übernommen werden. Dass sich die Höhe der Mietzuschüsse jährlich um 1,5 Prozent steigert, möchte ich nämlich bezweifeln.
G. Rogge per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 11/2012, Seite 4, Leserbrief von P. Prinz: „Draufgezahlt“
Warnung vor Wechsel
Der Meinung des Leserbriefschreibers P. Prinz kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen: Warnen Sie Ihre Mitglieder vor einem Wechsel zur „FlexStrom AG“.
W. Tessmer per E-Mail
MieterMagazin 3/13
18.08.2013