Die Schikanierung der Mieter in der Calvinstraße 21 geht weiter. Trotz gerichtlicher Erfolge und erstrittener einstweiliger Verfügungen hat sich für die sechs verbliebenen Mietparteien nichts verbessert. Selbst Feuer- und Sturzgefahren im Treppenhaus werden nicht beseitigt.
Das Moabiter Haus in der Calvinstraße 21 hat als besonders krasses Beispiel für die Mieterverdrängung mittlerweile bundesweite Berühmtheit erlangt. Die Eigentümerin „Terrial Stadtentwicklung GmbH“, die das 60er-Jahre-Mietshaus in eine Luxuswohnanlage umbauen will, ließ Küchenfenster zumauern, den Aufzug ausbauen, die Keller versperren, infernalischen Baulärm produzieren und überzog die Mieter mit Räumungsklagen. Die sechs von ursprünglich 15 Mietparteien, die sich nicht vertreiben lassen wollen, haben zwar die gegen sie geführten Klagen zurückweisen können und auch die Wiedernutzbarmachung der Fenster und den Wiedereinbau des Aufzugs gerichtlich durchgesetzt, doch der Eigentümer spielt weiter auf Zeit und rührt sich nicht. Selbst wo es um Gefahren für Leib und Leben geht, bleibt er untätig.
Das Treppenhaus ist brandgefährlich. Die Stufen sind dort von den Bauarbeitern mit einem Holzbelag versehen worden. Nachdem Mieter Roman Czapara wegen einer lockeren Holzstufe gestürzt war, schrieb er Anfang Dezember 2012 an das Bauaufsichtsamt Mitte einen Brief, in dem er auch die Feuergefahr des hölzernen Belags monierte. Wenn dort ein Feuer ausbricht, würde schnell das ganze Treppenhaus in Flammen stehen. Bis Anfang Februar hat er vom Bezirksamt noch keine Antwort erhalten. „Wir fühlen uns von den Behörden im Stich gelassen“, so Roman Czapara.
Die Bauaufsicht erklärt, dass ein Beschwerdeführer nicht als Verfahrensbeteiligter gilt und deshalb nicht benachrichtigt wird. Das Amt hat die Eigentümerin zweimal aufgefordert, die Mängel zu beseitigen, woraufhin diese die Fehler als behoben zurückmeldete, ohne dass sie etwas unternommen hätte. Als nächstes Mittel kann der Bezirk die Mängelbeseitigung anordnen sowie Zwangsmittel und eine Ersatzvornahme androhen. Dagegen ist Widerspruch möglich. „Das kann sich in die Länge ziehen“, so die Bauaufsicht. Hoffentlich nicht so lange, bis tatsächlich ein Unglück passiert.
Jens Sethmann
MieterMagazin 3/13
Der Bauaufsicht werden Mängel als behoben gemeldet, doch behoben wird nichts
Foto: Daniel Sebastian Schaub
06.06.2013