Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Leserinnen und Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
MieterMagazin 1+2/2017, Seite 14, Birgit Leiß:
„Mietvertrag: 10 unwirksame Klauseln und ihre Folgen – 2. Wohnflächenangabe“
Berichtigung
Grundsätzlich gilt die Regel, dass der Vermieter mit einer Circa-Angabe der Wohnfläche die Mietminderungsmöglichkeit des Mieters nicht aushebeln kann. Wird allerdings in der weiteren Formulierung dieser Klausel – wie in unserem Fall – der Circa-Angabe die Verbindlichkeit genommen, hat der Mieter gegebenenfalls keinen Anspruch auf Mietminderung.
Die Redaktion
MieterMagazin 12/2016, Seite 11, Rainer Bratfisch:
„Deutsche Wohnen – Heizungsausfälle häufen sich“
Was uns geholfen hat …
Die Vorgehensweise der Deutsche Wohnen erinnert uns an unsere ehemalige Verwalterin, die Reiser Immobilienverwaltung GmbH (Motto: „Reiser regelt´s“), in einem ähnlichen Fall. Wir hatten massive Klopf- und Zischgeräusche über lange Zeit, keine Möglichkeit, bullig heiß laufende Heizungen abzustellen und Probleme mit der rechtzeitigen Inbetriebnahme an kalten Tagen.
Die Reaktion auf Störungsmeldungen durch Mieter waren sinnfreie „Tipps“ der Hausverwaltung wie dieser: „Einmal ganz hoch auf 5 drehen, das hilft“ oder aber der Verweis auf die Möglichkeit, eine elektrisch betriebene Heizquelle zu nutzen. Wir mussten uns, obwohl es seit Tagen deutlich zu kalt in den Wohnungen war, auch schon anhören, es sei „doch noch gar nicht so kalt“.
Schließlich stellte sich heraus, dass die Verwalterin eine eigene Firma in ihrer Gewerkeliste hat, die mit der Heizung nicht fachmännisch umgehen konnte und über lange Zeit untätig blieb, obwohl ein Steuergerät defekt war. Diese Firma hat das eigentliche Problem nie angefasst. Die bisherige Fachfirma war von der Verwalterin einfach abbestellt worden.
Was uns geholfen hat: Wir haben Temperaturprotokolle beziehungsweise Lärmprotokolle wegen der Zisch- und Klopfgeräusche geführt. Schließlich erfolgte eine Mängelanzeige mit Fristsetzung, danach haben wir Miete zurückfordern können und erhalten. Und wir haben angekündigt, dass wir weitere Mietzahlungen zurückfordern werden, sobald die Probleme wieder auftreten. Ergebnis: Diesen Winter funktioniert die Heizung nach langer Zeit wieder. Gelernt haben wir diese Vorgehensweise von unserem Berliner Mieterverein.
Name der Redaktion bekannt
Betr.: MieterMagazin 12/2016, Seite 26, Rosemarie Mieder:
„Crowdinvesting – Totalverlust nicht ausgeschlossen“
Einseitig
Ihre Darstellung von Crowdinvesting als Geldanlage ist etwas einseitig, Sie stellen es als ziemliche Bauernfängerei dar. Tatsächlich geht es oft nicht darum, dass nicht genug Eigenkapital für einen Bankkredit vorhanden ist, sondern vielmehr darum, das vorhandene Eigenkapital zu hebeln und mehr Projekte gleichzeitig entwickeln zu können. Zum anderen bietet ein höherer Anteil an Mezzanine- und Eigenkapital häufig auch schlicht günstigere Zinskonditionen für den Bankkredit. Natürlich besteht ein (nicht geringes) Totalausfallrisiko, das besteht aber auch bei einem Sparbuch oder jeder anderen Anlageform: Zinsen beschreiben immer das Ausfallrisiko. Tatsächlich ist Crowdinvesting auch für Kleinanleger nicht unattraktiv, da man aufgrund der niedrigen Mindestbeträge erstmals auch von Immobilieninvestments profitieren kann – man kommt allerdings nicht um breite Diversifizierung herum, um unvermeidliche Ausfälle abzufangen, und sollte ebenfalls im Sinne der Diversifizierung auch nicht seine kompletten Ersparnisse in Crowdinvesting stecken. Insofern finde ich es gut, dass Sie warnen, aber eine etwas differenziertere Warnung als ein pauschales Verteufeln würde seriöser wirken. Auch sollte man selbstverständlich nur Geldanlagemodelle wählen, die man versteht.
D. Bermbach per E-Mail
Totalausfallrisiko meint, dass bei diesem Investment auch die Gefahr besteht, das eingesetzte Kapital zu verlieren. Insofern trifft der Vergleich mit einem Sparbuch nicht zu. Denn das dort eingesetzte Kapital bleibt in jedem Fall erhalten – Verluste drohen da allenfalls, wenn die Inflationsrate den Sparzins übersteigt.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 12/2016, Seite 4, Leserbrief,
Kimberly Jäger: „Wohnung verzweifelt gesucht“
Abgeordnete fragen
Es gibt in jedem Wohnbezirk ein Bürgerbüro des jeweiligen Abgeordneten. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dort vorbeizugehen und den Sachverhalt darzulegen. Ich habe so ganz nebenbei erfahren, dass die Abgeordneten Kontakte zu den Wohnungsbaugesellschaften haben. Den jeweiligen Standort kann man im Internet erfahren. Nebenbei gesagt: Ich finde es eine Riesen-Sauerei, dass der Frau nicht geholfen wird.
R. Richter per E-Mail
20.02.2017